Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0097Ausgegeben am 10.09.2026

Eing. Dat. 10.09.2026

 

 

 

 

 

Einführung eines ‚First Responder‘ Systems in der Stadt Offenbach

Antrag B´90/Die Grünen vom 07.09.2026

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt ein geregeltes ‚First Responder‘ System einzuführen. Eine interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Offenbach ist dabei

anzustreben.

 

 

Begründung:

 

Wenn ein plötzlicher Herzkreislaufstillstand eintritt, ist eine schnelle Reaktionszeit im Rahmen der Rettungskette wichtig. Innerhalb der ersten fünf Minuten sterben bereits Gehirnzellen unwiederbringlich ab. Um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes in dieser kritischen Phase zu überbrücken, empfehlen die Fachorganisationen wie der Deutsche Rat für Wiederbelebung - German Resuscitation Council e.V. (GRC) neben einer telefonischen Anweisung der Leitstelle zur Reanimation, die aber oft gerade durch überforderte Ersthelfer:innen nicht oder nur fehlerhaft durchgeführt werden kann, eine zweite Komponente, nämlich die der sogenannten aktivierten Ersthelfer:innen einzuführen.

Diese aktivierten Ersthelfer:innen sind dienstfreie Einsatzkräfte entweder von Feuerwehr und Rettungsdienst oder andere gelernte medizinische Kräfte, sprich medizinische Fachangestellte, Kranken- oder Altenpfleger:innen oder auch Ärzt:innen. Im Kreis Offenbach werden diese app-basiert alarmiert und die ersten drei, die sich melden, werden dem Einsatzort zugewiesen. Da dieses System bereits im Kreis Offenbach erfolgreich besteht, kann man auf deren Erfahrungswerte zurückgreifen. Ebenfalls können Ausbildungsinhalte bzw. Ausbildungslehrgänge im Kreis genutzt werden. Durch diese Synergie entsteht der Stadt Offenbach wenige bis gar keine Kosten, da das System im Kreis Offenbach bisher durch Spenden finanziert wird. Die Stadt Offenbach könnte, sofern sie sich diesem Projekt anschließt, ebenfalls aufrufen, Spenden durch die Industrie und oder Wohltäter zu generieren. Die Kosten für die Stadt Offenbach könnten dadurch auf null fallen.

 

Anhand der Erfahrungen aus dem Kreis Offenbach ist grundsätzlich von jährlichen Kosten von 4000 - 5000 Euro für die Nutzung der Software auszugehen, dazu kommt eine einmalige Anschaffung der Rucksäcke für den Einsatz zum Preis von ca. 270 Euro je Einsatzrucksack.

 

Durch die Zusammenarbeit mit dem Kreis Offenbach, könnte Synergien bei den Ersthelfenden genutzt werden. So können bei der Nutzung einer gemeinsamen Datenbank aus unmittelbar angrenzenden Gemeinden Ersthelfende alarmiert werden, wenn diese näher sind oder diese sich in der Stadt Offenbach aufhalten.

 

Durch die kommende Notfallreform wird es zudem aller Wahrscheinlichkeit eine Pflicht zur Einführung eines solchen Systems geben (Link: Expertengremium legt erste Eckpunkte zur Novellierung des Rettungsdienstgesetzes vor | Hessen Familie). Dessen Finanzierung ist aber zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Durch die Kooperation mit dem Kreis Offenbach sowie der früheren Beschaffung der Rucksäcke könnte Offenbach hier einen Schritt voraus sein.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.