Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22. März 2007

 

 

16.      Ausbau Flughafen Frankfurt/Main Planfeststellungsverfahren (PFV)
Landebahn Nordwest (NW)
hier: Stellungnahme / Einwendungen der Stadt Offenbach im Rahmen
der 2. Offenlage – Leitsätze
Antrag Magistratsvorlage Nr. 076/07 vom 07.03.2007, DS I (A) 139
Az: 000-0002-01/0954#1232/2007
Ergänzungsantrag CDU vom 14.03.2007, DS I (A) 139/1
Az: 000-0002-01/0954#1235/2007
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 14.03.2007,
DS I (A) 139/2
Az: 000-0002-01/0954#1235/2007


Beschlusslage:

DS I (A) 139, DS I (A) 139/1 und DS I (A) 139/2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

1. Die Stadt Offenbach a. M. lehnt weiterhin die Erweiterung des Flughafens
    Frankfurt / Main durch das von der Fraport AG beantragte Vorhaben (i.W.
    neue Landebahn Nordwest und Terminal 3) ab.

    Die Stadt Offenbach a. M. nimmt negativ zum beantragten Vorhaben im
    Rahmen der 2. Offenlage der Planfeststellungsunterlagen Stellung und erhebt
    Einwendungen gegen das Vorhaben (vgl. Anlage, Teil A - Leitsätze).

2. Der Magistrat wird beauftragt, die in der Anlage Teil A dargestellten Leitsätze
    weiter auszudifferenzieren und zu ergänzen.

3. Die vollständigen Einwendungen bzw. die vollständige Stellungnahme
    sind / ist der Stv.-Versammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.

4. Der Magistrat hat ebenfalls über die Auswirkungen des in Rede stehenden
    Vorhabens auf die zurzeit überflogenen Stadtgebiete Bieber, Buchhügel,
    Tempelsee, Lauterborn unter besonderer Berücksichtigung des
    Nachtflugverbotes im Hinblick auf Ent- und Belastungen der
    Stadtverordnetenversammlung erneut zu berichten.

5. Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der zweiten Offenlegung der
    Antragsunterlagen die Bürgerschaft der Stadt Offenbach bei ihren
    Einwendungen gegen die Ausbaupläne des Frankfurter Flughafens tatkräftig
    zu unterstützen.

6. Die Stadt Offenbach hält an der Forderung nach einem gesetzlichen
    Nachtflugverbot zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr morgens fest.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 139/2
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Magistratsvorlage I (A) 139 wird wie nachstehend ergänzt:

Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der zweiten Offenlegung der Antragsunterlagen die Bürgerschaft der Stadt Offenbach bei ihren Einwendungen gegen die Ausbaupläne des Frankfurter Flughafens tatkräftig zu unterstützen.

Die Stadt Offenbach hält an der Forderung nach einem gesetzlichen Nachtflugverbot zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr morgens fest.


DS I (A) 139/1
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

„4. Der Magistrat hat ebenfalls über die Auswirkungen des in Rede stehenden Vorhabens auf die zurzeit überflogenen Stadtgebiete Bieber, Buchhügel, Tempelsee, Lauterborn unter besonderer Berücksichtigung des Nachtflugverbotes im Hinblick auf Ent- und Belastungen der Stadtverordnetenversammlung erneut zu berichten.“

DS I (A) 139
Die Stv.-Versammlung beschließt einmütig wie folgt:

1. Die Stadt Offenbach a. M. lehnt weiterhin die Erweiterung des Flughafens
    Frankfurt / Main durch das von der Fraport AG beantragte Vorhaben (i.W. neue
    Landebahn Nordwest und Terminal 3) ab.

    Die Stadt Offenbach a. M. nimmt negativ zum beantragten Vorhaben im Rahmen
    der 2. Offenlage der Planfeststellungsunterlagen Stellung und erhebt
    Einwendungen gegen das Vorhaben (vgl. Anlage, Teil A - Leitsätze).

2. Der Magistrat wird beauftragt, die in der Anlage Teil A dargestellten Leitsätze
    weiter auszudifferenzieren und zu ergänzen.

3. Die vollständigen Einwendungen bzw. die vollständige Stellungnahme sind / ist
    der Stv.-Versammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen."


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 23.03.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung