Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.06.2010
Eing. Dat. 17.06.2010
Nr. 599
Umsetzungskonzept zum Parkpflegewerk Schlosspark Rumpenheim
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 213/10 (Dez. I, Amt 60) vom 16.06.2010, DS I (A) 599
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Dem vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement, Fachreferat
Stadtgestaltung, Stadtgrün erstellten Umsetzungskonzept zum Parkpflegewerk
Schlosspark Rumpenheim als Grundlage für durchzuführende Einzelmaßnahmen
wird zugestimmt.
2. Die Mittelbereitstellung für die einzelnen Maßnahmen erfolgt über das USK
58000.96050 „Gärtnerische Gestaltung Schlosspark Rumpenheim/36110
(13.01.01)“ sowie das Verwahrgeldkonto 99999.06019 „Umlage Rumpenheimer
Schlosspark“ (zweckgebundene Einnahmen aus dem Mittelaltermarkt)
entsprechend Zeitplan der Maßnahmenliste. Die Finanzierung einzelner
Maßnahmen soll nach Möglichkeit durch Fördermittel und Spenden unterstützt
werden.
3. Auf der Grundlage der Umsetzungskonzeption, im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Finanzmittel und vorbehaltlich der naturschutzrechtlichen und
denkmalschutzrechtlichen Zulässigkeit im Einzelnen werden die
Einzelmaßnahmen durch das Amt für Stadtplanung und Baumanagement
realisiert. Über die Einzelmaßnahmen werden auf Basis der üblichen Vorgaben
jeweils Projektbeschlüsse vorbereitet.
4. Für die Verbesserung der laufenden Pflege und Unterhaltung des Schlossparks
Rumpenheim wird vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement in
Abstimmung mit der Bauaufsicht / Denkmalschutzbehörde und dem Amt für
Umwelt, Energie und Mobilität sowie dem ESO Eigenbetrieb ein Pflegekonzept
einschl. erforderlicher Unterhaltungskosten unter Berücksichtigung der Ergebnisse
des Artenschutzgutachtens erarbeitet. Speziell für das Thema Gehölzentwicklung
wird Amt 60 gemeinsam mit Amt 33 und Amt 63 eine Arbeitsgruppe einrichten. Die
Ergebnisse werden der Stadtverordnetenversammlung als Bericht vorgelegt.
Begründung:
In den vergangenen Jahren wurden auf der Grundlage des vorliegenden Parkpflegewerks für den Schlosspark Rumpenheim bereits diverse Maßnahmen zur Aufwertung des Parks nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten durchgeführt, wobei der Schwerpunkt zunächst auf dem Erhalt der historischen baulichen Ausstattung lag. In letzter Zeit wurden verstärkt auch Maßnahmen zur Aufwertung der Wege- und Vegetationsstrukturen durchgeführt.
Ein Parkpflegewerk für den Schlosspark Rumpenheim wurde vom Landschaftsarchitekturbüro Jordan, Aschaffenburg, in den 1980er Jahren begonnen und 1995 fertig gestellt. Denkmalbeirat und Naturschutzbeirat waren in diese Planung immer mit einbezogen und haben seinerzeit dem Parkpflegewerk zugestimmt.
„Parkpflegewerk“ ist ein Fachbegriff aus der Gartendenkmalpflege. Es handelt sich dabei um ein Instrument zur Analyse, zur Dokumentation, zur denkmalge-rechten Pflege, zur Erhaltung und Sanierung historischer Gärten, Parks, Plätze und Grünanlagen. Es umfasst im Regelfall ein Programm für die Pflege, Unter-haltung und Umgestaltung im Hinblick auf den Denkmalwert der Anlage. Parkpfle-gewerke für die verschiedenen Gartendenkmalgruppen unterscheiden sich in Umfang, Aufwand und in ihren Untersuchungsschwerpunkten erheblich voneinan-der. Bei dem für den Schlosspark Rumpenheim vorliegenden Werk liegt der Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Wiederherstellung der historischen Strukturen. Pflegemaßnahmen im engeren Sinne werden darin nicht behandelt.
Das Parkpflegewerk zum Schlosspark Rumpenheim basiert auf der Auswertung der vorliegenden historischen Pläne und Abbildungen sowie des Baumbestandes und trifft Aussagen hinsichtlich der Erhaltung und Wiederherstellung des historischen Landschaftsparks. Es besteht im Wesentlichen aus einem Plan mit der Darstellung des Zielzustandes sowie erläuternd hierzu einer Liste mit ca. 60 Maßnahmen. Bei dem Parkpflegewerk handelt es sich nicht um eine Ausführungsplanung, sondern um einen denkmalpflegerischen Rahmenplan. Dieser Rahmen muss vor jeder Umsetzung von Einzelmaßnahmen jeweils planerisch detailliert und konkretisiert werden. Hierbei sind jeweils auch die aktuellen Sachverhalte und Nutzungen zu berücksichtigen.
Um mittel- bis langfristig die konkreten Schritte für die weitere Umsetzung des Parkpflegewerks vorzubereiten, hierbei fachliche Prioritäten zu setzen und die Finanzierung vorzubereiten, wurde durch das Amt für Stadtplanung und Baumanagement ein Umsetzungskonzept zum Parkpflegewerk erstellt. Das Konzept soll zudem als Grundlage für das starke Bürgerengagement für die Wiederherstellung des Parks dienen und in diese Richtung ein Signal der Stadt für dessen Unterstützung geben.
Das Umsetzungskonzept beinhaltet ausgewählte Maßnahmen aus dem Parkpflegewerk mit Priorisierung. Die zugehörige Plandarstellung zeigt den Zustand des Parks nach Durchführung der ausgewählten Maßnahmen.
Priorität wurde bei der Auswahl auf Maßnahmen gelegt, die die Besonderheiten des Parks herausstellen, den Park für Nutzer besser erschließen und so ein vielfältigeres Erleben ermöglichen. Die ausgewählten Maßnahmen erschließen die topographischen Besonderheiten des Parks, stellen wichtige Blickbeziehungen und einen Teil der Wegestruktur nach historischem Vorbild wieder her.
In das Maßnahmenpaket aufgenommen wurde auch die Entwicklung der Gehölzflächen des Parks. Vorrangiges Ziel hierbei ist es, der zunehmenden Verarmung der Baumarten entgegen zu wirken und eine gesunde Altersstruktur des derzeit überalterten Bestandes zu erreichen. Um das diesbezügliche Vorgehen im Einzelnen abzustimmen, wird eine Arbeitsgruppe mit Amt 33 und Amt 63 eingerichtet. Die Ergebnisse des Artenschutzgutachtens sind zu berücksichtigen. Da die durchzuführenden Arbeitsschritte erst im Rahmen der Arbeitsgruppe festgelegt werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Kostenprognose gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt gemäß Tenor Pkt. 2.
Im Hinblick auf die Umsetzung der Wegebaumaßnahmen wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Zuge der Konkretisierung der Planung die Trassen so festgelegt werden sollen, dass der Eingriff in den Gehölzbestand so gering wie möglich gehalten wird. Auch bei der Bearbeitung der waldartigen Bereiche handelt es sich um eine konzeptionelle Darstellung der Maßnahmen, die im Rahmen der genannten Arbeitsgruppe konkretisiert werden sollen.
Zu Punkt 4 des Tenors: Für die Erarbeitung der zukünftig regelmäßig durchzuführenden laufenden Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen wird unter Federführung von Amt 60, in Zusammenarbeit mit den Ämtern 63, 33 und ESO, ein Pflegekonzept erarbeitet. Analog zu anderen Grünanlagen in der Stadt soll im Rahmen des Grünflächeninformationssystems ein detailliertes Pflegekonzept erstellt werden, dass z.B. auch die Themen Wegereparatur und Nachpflanzung umfasst.
Der Schlosspark Rumpenheim ist Teil des Landschaftsschutzgebietes Hessische Mainauen und liegt im Biotopverbundsystem des Landschaftsplans. Aufgrund seines naturnahen waldartigen Charakters dient er als Lebensraum für naturschutzrechtlich streng geschützte Tierarten. Im Jahr 2009 wurde deshalb gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 05.03.2009 ein artenschutzrechtliches faunistisches Bestandsgutachten mit artenschutzrechtlicher Bewertung durchgeführt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die geplanten Maßnahmen grundsätzlich artenschutzrechtlich zulässig sind. Im Einzelnen wird vor allem darauf hingewiesen, dass durch die Maßnahmen keine Höhlenbäume beseitigt werden dürfen. Die Ergebnisse des Gutachtens werden bei allen durchzuführenden Maßnahmen im Park berücksichtigt.
Nr. Plan |
Maßnahmen (in der Reihenfolge der Priorisierung)
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Zeitplan (Idealfall), abhängig von Mittelbereitstellung** |
Kosten (überschlägige Ermittlung) |
C1a |
Erschließung der Zarenlinde mit Rundbank |
2010 / 2011 |
36.100,00 € |
C1b |
Bestandsentwicklung Gehölzfläche*, Fläche G7 |
2011 / 2012 |
Noch offen |
C2a |
Erschließung Aussichtshügel in einfacher Bauweise, behutsame Entwicklung der Blickachsen |
2012 /2013 |
20.300,00 € |
C2b |
Bestandsentwicklung Gehölzfläche, Fläche G 3 |
2013/ 2014 |
Noch offen |
C3a |
Hohlweg, Teilstrecke zur Erschließung der Topographie, in einfacher Bauweise |
2014 / 2015 |
21.500,00 € |
C3b |
Bestandsentwicklung Gehölzfläche, Fläche G 6 |
2015 /2016 |
Noch offen |
C4 |
Bestandsentwicklung Gehölzfläche, G 5 |
2016 / 2017 |
Noch offen |
C5 |
Bestandsentwicklung Gehölzfläche, Fläche G 4+ G 8 |
2017 / 2018 |
Noch offen |
C6 |
Überarbeitung Große Wiese |
2018 /2019 |
54.000,00 € |
C7 |
Bestandsentwicklung Gehölzfläche, Fläche G 2 |
2019 / 2020 |
Noch offen |
C8 |
Bestandsentwicklung Gehölzfläche, Fläche G 1 und G 10 |
2020 / 2021 |
Noch offen |
C9 |
Ergänzung Platanenreihe (muss bei hoher Abgängigkeit der alten Platanen eventuell vorgezogen werden) |
2021 / 2022 |
5.000,00 € |
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*Die Bestandsentwicklung der Gehölzflächen muss gegebenenfalls nach aktuellen Notwendigkeiten (abgängige Bäume) in anderer Reihenfolge oder kleinteiliger erfolgen. In diesen Maßnahmen soll auch immer die Entwicklung der Sichtachsen enthalten sein. Die Fällung gesunder Altbäume ist jedoch nicht vorgesehen, im Zweifelsfall erfolgt die Freistellung der Achsen erst bei Abgängigkeit der jeweiligen Bäume. |
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Summe der bereits bezifferten Maßnahmen:
136.900,00 € 140.000,00 €** |
**Im Vergleich dazu im IPRO angesetzte Mittel: 20.000,00 € / p.a., entspricht von 2010 bis 2021: 240.000,00 €. Insofern bleiben für die Bestandsentwicklung Gehölzflächen: 100.000,00 €.
Nach einer überschlägigen Kostenschätzung beläuft sich die Gesamtsumme für die hier bereits bezifferten Maßnahmen auf rd. 140.000,00 €. Teuerungsraten im Hinblick auf die lange Laufzeit der geplanten Umsetzung sind dabei nicht berücksichtigt. Die Mittel werden zukünftig projektbezogen in den Haushalt eingestellt, anstatt wie aktuell regelmäßig 20.000,00 € / Jahr.
Eine Information der Rumpenheimer Bürgerinnen und Bürger hat im Rahmen der Veranstaltung „OB vor Ort“ am 10.5.2010 stattgefunden. Vom 17.05. – 28.05.2010 gab es eine Ausstellung im Rathaus. Das Umsetzungskonzept mit der oben stehenden Prioritätenliste wurde hierbei jeweils präsentiert.
Nach Umsetzung des dargestellten Maßnahmenpakets soll Bilanz gezogen und über die weitere Entwicklung des Parks entschieden werden.
Detaillierte Pläne sowie das Artenschutzgutachten liegen zur Einsichtnahme im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und danach im Büro der Stadtverordnetenversammlung aus.
Anlage:
Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität
Anlage:
Umsetzungskonzept als A3-Plan
Umsetzungskonzeption
Verteiler:
15 x HFB
1x Minderheitenvertreter (HFB)
15 x UPB
1 x Minderheitenvertreter (UBP)
7 x Fraktionen
1 x Vertreterin MUT
1 x Frau Stv. Silvestro
2 x Stv.- Büro