Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0059Ausgegeben am 18.08.2011
Eing. Dat. 04.08.2011
                  Nachtragshaushaltssatzung 2011 und Nachtragshaushaltsplan 2011
 Antrag Magistratsvorlage Nr. 221/11 (Dez. III, Amt 20) vom 03.08.2011
                  
                  
                  Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
                  
                  a) der beigefügte gesonderte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2011 wird festgestellt und
                      die beigefügte gesonderte Nachtragshaushaltssatzung 2011 wird beschlossen,
                  
                  b) die sich aus der gesonderten Nachtragshaushaltssatzung 2011 und dem gesonderten
                      Nachtragshaushaltsplan 2011 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und Investiti-
                      onsprogramm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm 2011 (für die
                      Jahre 2011 bis 2015) berücksichtigt.
                  
                  
                  Begründung:
                  
                
Nach § 114e HGO in Verbindung mit § 97 HGO ist die gesonderte Nachtragssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die gesonderte Nachtragssatzung schließt die Aktualisierung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 114e HGO i.V. mit § 8 GemHVO Doppik), ein.
Die gesonderte Nachtragshaushaltssatzung 2011 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Der gesonderte Nachtragshaushalt enthält die zum Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.
Die Veränderungen des Ergebnishaushaltes und des Finanzhaushaltes usw. sind im gesonderten Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.
