Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0136Ausgegeben am 12.01.2012
Eing. Dat. 12.01.2012
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 636
- Photovoltaikanlage Schneckenberg -
1. Prüfung und Abwägung abgegebener Stellungnahmen
2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag
3. Beschluss über den Plan als Satzung
4. Begründung mit Umweltbericht
Antrag Magistratsvorlage Nr. 005/12 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 11.01.2012
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Prüfung und Abwägung abgegebener Stellungnahmen
1.1. Die Forderungen der Energieversorgung Offenbach AG werden, wie auf der Seite 1
der Anlage 2 dargestellt, berücksichtigt.
1.2. Die Hinweise des Kreisausschusses des Hochtaunuskreises und des Regionalver-
bandes Frankfurt Rhein-Main werden bei der Realisierung des Bebauungsplanes
beachtet.
1.3. Die Anregungen des Regierungspräsidiums Darmstadt werden, wie auf den Seiten
5 bis 9 der Anlage 2 dargestellt, berücksichtigt.
1.4. Die Hinweise des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität (Amt 33) werden bei der
Realisierung des Bebauungsplanes beachtet.
2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag
Dem Vertrag zwischen der Stadt Offenbach a.M. und der Rhein-Main-
Deponienachsorge GmbH (RMN GmbH) über die Vorbereitung und Durchführung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 636 (Anlage 3) wird zugestimmt.
3. Beschluss über den Plan als Satzung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 636 für den südlichen Bereich des
Schneckenberges, Teilbereich des Flurstücks mit der Katasterbezeichnung Gemar-
kung Bürgel, Flur 15, Nr. 2/5 (Anlage 4 in der Fassung vom 02.01.2012 mit dem Vor-
haben- und Erschließungsplan als Bestandteil und Anlage 5 in der Fassung vom
14.12.2011) werden gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als
Satzung beschlossen.
4. Begründung
Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 6) wird dem vorhabenbezogenen
Bebauungsplan beigefügt.
Begründung:
Zu 1:
Während der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes vom 25.10.2011 bis 24.11.2011 und des parallel dazu durchgeführten Beteiligungsverfahrens nach §4 Absatz 2 BauGB wurden die in der Anlage 1 enthaltenen Stellungnahmen abgegeben. Die Inhalte der Stellungnahmen und die Begründung zum Umgang mit den Stellungnahmen sind in der Anlage 2 im Einzelnen dargelegt.
Zu 2:
Vor dem Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan muss gemäß § 12 Abs. 1 BauGB die Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Durchführung der Planinhalte vorliegen.
Der Durchführungsvertrag (Anlage 3) enthält alle erforderlichen Regelungen, die mit der Realisierung des Vorhabens verbunden sind. So beinhaltet der Vertrag u. a. Vereinbarungen zu Art und Umfang der durchzuführenden Maßnahmen, zur Übernahme von Kosten und zur Einhaltung von Fristen.
Als ein Gegenstand der Abwägung bedarf der Durchführungsvertrag der Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung.
Zu 3:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 636 hat das Planaufstellungsverfahren durchlaufen und kann nun in der Fassung vom 02.01.2012 als Satzung beschlossen werden.
Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 30.05.2011 beim ESO-Eigenbetrieb eine Bürgerversammlung durchgeführt. Ferner konnte sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 30.05.2011 bis 01.07.2011 im Amt für Stadtplanung und Baumanagement über die Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen unterrichten. Während dieses Zeitraumes konnten Stellungnahmen abgegeben werden.
Mit Schreiben vom 18.10.2011 wurden die von der Planung in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt. Gleichzeitig erhielten sie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit, bis zum Ende der Auslegungsfrist eine Stellungnahme zum vorgenannten Planentwurf abzugeben.
Nach dem Billigungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2011 hat der Magistrat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 25.10.2011 bis einschließlich 24.11.2011 durchgeführt. Ort und Dauer der Auslegung wurden vorher ortsüblich in der Ausgabe der Offenbach-Post am 17.10.2011 bekannt gemacht. Öffentlich ausgelegen haben der Bebauungsplanentwurf, die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und weitere umweltbezogene Informationen zu den Themen Artenschutz, vegetationskundliche und faunistische Kartierung, Landschaftsbild, Stromertrag, Standsicherheit und Gründung sowie Kapillarsperrensystem.
Die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen sind unter Punkt 1 und der dazugehörigen Anlage dieser Vorlage dargestellt und haben zu redaktionellen Änderungen in den textlichen Festsetzungen, der Begründung, des Vorhaben- und Erschließungsplanes und im Durchführungsvertrag geführt.
Nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 02.01.2012 nunmehr als Satzung beschlossen werden.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 5) wird gemäß § 12 Abs. 3 BauGB Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 636, der die Zulässigkeit des Bauvorhabens gemäß § 30 Abs. 2 BauGB mitbestimmt.
Zu 4:
Nach § 9 Abs. 8 BauGB ist dem Bebauungsplan mit den Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht) eine Begründung beizufügen. Die Begründung mit Umweltbericht stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen.
Anlagen: |
1) Kopien der Stellungnahmen 2) Auswertung der Stellungnahmen |
3) Durchführungsvertrag |
4) Bebauungsplan |
5) Vorhaben- und Erschließungsplan 6) Begründung mit Umweltbericht |
7) Liste der Gutachten |
Hinweis:
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die in der Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen und die in der Anlage 7 genannten Gutachten aus.
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Verteiler:
13 x HFB
2 x Minderheitenvertreter (HFB)
2 x Vertreter ALB
13 x UPB
2 x Minderheitenvertreter (UPB)
2 x Vertreter ALB
8 x Fraktionen
4 x Stv.-Büro