Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0495/1Ausgegeben am 31.10.2018
Eing. Dat. 31.10.2018
Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung „Innenstadt“
hier: Satzungsbeschluss‘
Ergänzungsantrag SPD vom 31.10.2018
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
Punkt 3.: Der Geltungsbereich der Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung wird um den Abschnitt der Luisenstraße zwischen Berliner Straße und Geleitsstraße ergänzt. Die zeichnerische Darstellung ist entsprechend anzupassen.
Begründung:
Auch in dem oben genannten Straßenabschnitt der Luisenstraße gibt es zahlreiche Gewerbeansiedlungen, weshalb eine Ausweitung des Geltungsbereiches der
Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung sinnvoll erscheint.