Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0015Ausgegeben am 06.05.2021

Eing. Dat. 06.05.2021

 

 

 

 

Benennung der Vertreter der Stadt Offenbach a. M. für die Verbandsversammlung und den Verbandsvorstand des Zweckverbandes Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) – Wahlperiode 2021 bis 2026

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-118 (Dez. I, Amt 10) vom 05.05.2021

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung

 

1.         5 Vertreterinnen / Vertreter sowie 5 Stellvertreterinnen / Stellvertreter für die             Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Stadt und        Kreis Offenbach für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung            wählt und

 

2.         3 Mitglieder für den Verbandsvorstand des Zweckverbandes Wasserver- sorgung Stadt und Kreis Offenbach vorschlägt.

 

 

Begründung:

 

Die Verbandsversammlung besteht aus 10 Vertretern der Verbandsmitglieder. Hiervon werden jeweils 5 Vertreter von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach a. M. und vom Kreistag des Kreises Offenbach für deren Wahlzeit gewählt (§ 6 Abs. 1 der Satzung des ZWO).

 

Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung des ZWO besteht der Verbandsvorstand aus 6 Mitgliedern, von denen die Stadt Offenbach a. M. und der Kreis Offenbach je 3 vorschlagen. Die Benennung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern sieht die Satzung nicht vor.

 

Nach § 6 Abs. 4 der Satzung tritt die Verbandsversammlung des ZWO spätestens binnen 3 Monaten nach der Wahl der Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder zur konstituierenden Sitzung zusammen. Die neu konstituierende Verbandsversammlung wählt danach die Mitglieder des Verbandsvorstands des ZWO.

 

Da der Termin für die konstituierenden Sitzungen des ZWO für den 10. Juni 2021 vorgesehen ist, wird darum gebeten, die Vertreter namentlich bis spätestens Ende Mai zu benennen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.