Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19. Mai 2022
TOP 5a neu (TOP 17 alt)
Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH) Geschäftsfeld Mobilität
Gesamtpaket der Maßnahmen zur Einhaltung des Finanzierungsdeckels des städtischen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-107 (Dez. II und III, Amt 20 und SOH) vom 06.04.2022, 2021-26/DS-I(A)0255
Änderungsantrag AfD vom 22.04.2022, 2021-26/DS-I(A)0255/1
Änderungsantrag Ofa vom 18.05.2022, 2021-26/DS-I(A)0255/2
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0255
Protokollnotiz:
Die den Stadtverordneten per E-Mail vom 17. Mai 15:25 Uhr zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen, die die Anlagen konkretisieren, werden zur Kenntnis genommen und zu den Anlagen hinzugefügt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 36:29:0 Stimmen unter Berücksichtigung der Protokollnotiz wie folgt:
Zur Einhaltung des Deckels für die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im städtischen Haushalt gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 24.06.2021 (2021-26/DS-I(A)0047) wird das beigefügte Gesamtpaket (Anlage) mit den drei Handlungsfeldern
1. Aktueller Handlungsbedarf Mobilität
2. Interne Reorganisation NiO / OVB
3. Steuerung der Mobilität
wie folgt beschlossen:
a.) Sämtliche Maßnahmen des Gesamtpaketes aus den Handlungsfeldern zu Ziffern 1. bis 3. sollen umgesetzt und den beigefügten Empfehlungen gefolgt werden. Die Geschäftsführung des Geschäftsfeldes Mobilität wird zudem verpflichtet, ergänzende oder alternative Maßnahmen zur Erreichung des wirtschaftlichen Zieles (Einhaltung des Deckels) mit einer Ersparnis von + 2 Mio. € p.a. aus der Detailliste zu ergreifen.
b.) Das mit den Einsparungen umgesetzte Verkehrsangebot ist das verbindliche Mindestangebot und wird als solches im Nahverkehrsplan aufgenommen.
c.) Der Deckel gilt in beide Richtungen, also bei einer Übererfüllung verbleibt das Geld im ÖPNV.
d.) Die Stadt stellt oberhalb der Bagatellgrenze einen Inflationsausgleich zur
Verfügung. Bei wesentlichen Abweichungen von der kalkulierten Inflation sprechen Stadt und Mobilität über den Ausgleich („Sprechklausel“). Am Ende des Reorganisationsprozesses und Erreichen der Einsparungsziele wird das vorgenannte Verfahren des Inflationsausgleichs methodisch in Anlehnung an die Regelungen anderer Bereiche des Stadtkonzerns überführt.
e.) Der Prozess der internen Reorganisation der NiO/ OVB ist auf drei Jahre
geplant und wird mit Unterstützung der KCW GmbH geführt, von der SOH
finanziert sowie vom Lenkungskreis weiter begleitet.
Die Anlagen sowie die namentlichen Abstimmungslisten sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
Herr Stv. Lehmann (FREIE WÄHLER) beantragt im Namen seiner Fraktion namentliche Abstimmung aller Anträge. Die Fraktionen DIE LINKE., Ofa und CDU schließen sich dem Antrag auf namentliche Abstimmung an. Herr Stv.-Vorsteher Färber stellt fest, dass das erforderliche Quorum nach § 22 Abs.1 GO erfüllt ist.
2021-26/DS-I(A)0255/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit 61:4:0 Stimmen wie folgt ab:
Die Drucksache wird mit folgenden Vorgaben zur Überarbeitung an den Magistrat zurückverwiesen:
1. Erhalt der Linie 106 im bisherigen Umfang,
2. Beibehaltung des bisherigen 20-Minuten-Taktes statt der Einführung einer 15-Minuten-Taktung bis 21.00 Uhr,
3. Einstellung der Fahrten nach 24.00 Uhr.
Darüber hinaus wird der Magistrat beauftragt, ergänzende bzw. alternative Maßnahmen zur Erreichung des wirtschaftlichen Zieles (Einhaltung des Deckels) zu ergreifen.
2021-26/DS-I(A)0255/2
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit 45:20:0 Stimmen wie folgt ab:
Zur Einhaltung des Deckels für die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im städtischen Haushalt gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 24.06.2021 (2021-26/DS-I(A)0047) wird der Antrag wie folgt geändert:
Der Magistrat wird beauftragt, das Handlungsfeld 1 (Aktueller Handlungsbedarf Mobilität), anhand der beigefügten Anlage „Vorschlag Liniennetz Offenbach“ neu zu prüfen.
Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen
2021-26/DS-I(A)0255
Protokollnotiz:
Die den Stadtverordneten per E-Mail vom 17. Mai 15:25 Uhr zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen, die die Anlagen konkretisieren, werden zur Kenntnis genommen und zu den Anlagen hinzugefügt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 36:29:0 Stimmen unter Berücksichtigung der Protokollnotiz wie folgt:
Zur Einhaltung des Deckels für die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im städtischen Haushalt gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 24.06.2021 (2021-26/DS-I(A)0047) wird das beigefügte Gesamtpaket (Anlage) mit den drei Handlungsfeldern
1. Aktueller Handlungsbedarf Mobilität
2. Interne Reorganisation NiO / OVB
3. Steuerung der Mobilität
wie folgt beschlossen:
a.) Sämtliche Maßnahmen des Gesamtpaketes aus den Handlungsfeldern zu Ziffern 1. bis 3. sollen umgesetzt und den beigefügten Empfehlungen gefolgt werden. Die Geschäftsführung des Geschäftsfeldes Mobilität wird zudem verpflichtet, ergänzende oder alternative Maßnahmen zur Erreichung des wirtschaftlichen Zieles (Einhaltung des Deckels) mit einer Ersparnis von + 2 Mio. € p.a. aus der Detailliste zu ergreifen.
b.) Das mit den Einsparungen umgesetzte Verkehrsangebot ist das verbindliche Mindestangebot und wird als solches im Nahverkehrsplan aufgenommen.
c.) Der Deckel gilt in beide Richtungen, also bei einer Übererfüllung verbleibt das Geld im ÖPNV.
d.) Die Stadt stellt oberhalb der Bagatellgrenze einen Inflationsausgleich zur
Verfügung. Bei wesentlichen Abweichungen von der kalkulierten Inflation sprechen Stadt und Mobilität über den Ausgleich („Sprechklausel“). Am Ende des Reorganisationsprozesses und Erreichen der Einsparungsziele wird das vorgenannte Verfahren des Inflationsausgleichs methodisch in Anlehnung an die Regelungen anderer Bereiche des Stadtkonzerns überführt.
e.) Der Prozess der internen Reorganisation der NiO/ OVB ist auf drei Jahre
geplant und wird mit Unterstützung der KCW GmbH geführt, von der SOH
finanziert sowie vom Lenkungskreis weiter begleitet.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung