Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0295Ausgegeben am 27.06.2022

Eing. Dat. 23.06.2022

 

 

 

Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 25

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-198 (Dez. I, Amt 80) vom 22.06.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Das zum 30.06.2025 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 25 = 635 m² wird um 30 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 6.858,00 EUR/Jahr (10,80 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.

 

Begründung:

 

Das Erbbaurecht an dem Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 25 läuft am 30.06.2025 ab. Die Erben der verstorbenen Erbbauberechtigten wollen das Erbbaurecht veräußern. Für Kaufinteressenten ist eine Finanzierung des Kaufpreises für das Haus aber nur möglich, wenn die Laufzeit des Erbbaurechts verlängert wird. Auf Grund dessen wurde die Verlängerung des Erbbaurechts um 30 Jahre beantragt.

 

Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um ein reines Wohnhausgrundstück. In städtebaulicher Hinsicht bestehen keine Planungsabsichten für das Grundstück.

 

Der bisherige Erbbauzins von 1.587,50 EUR/Jahr wird neu festgesetzt auf 6.858,00 EUR/Jahr (10,80 EUR/m² = 4 % von ½ des Grundstückswertes in Höhe von 540,00 EUR/m²).

 

Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 30.06.2025 ablaufenden Erbbaurechts um 30 Jahre keine Bedenken.

Anlage:

Plan

Nichtöffentliche Anlage

 

Hinweis: Antrag und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.