Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0423Ausgegeben am 24.11.2022
Eing. Dat. 24.11.2022
Erweiterung des Stadtumbaugebiets „Revitalisierung des ehem. chem. Farbwerks“ und Grundstückserwerb Gemarkung Bürgel, Flur 7, Nr. 348/86, Radweg Laskabrücke
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-412 (Dez. I und IV, Ämter 80 und 60) vom 23.11.2022
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Das gemäß § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossene Stadtumbaugebiet „Revitalisierung des ehemaligen chemischen Farbwerks zwischen Offenbach und Bürgel“ wird um das Grundstück Gemarkung Bürgel, Flur 7, Nr. 348/86, erweitert. Der neue Umgriff des Teilgebiets B des Stadtumbaugebiets ist in Anlage 1 planzeichnerisch dargestellt und als „Fortschreibung des ISEK“ für den Fördergeber erläutert.
2. Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von dem in der Anlage 3 genannten Verkäufer das Grundstück Gemarkung Bürgel, Flur 7, Nr. 348/86, mit 3.343 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
3. Der Kaufpreis für das Grundstück beträgt 91.933,00 € (28,00 € / m²) und wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.
4. Die Kosten des Kaufvertrags und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.
5. Die Ausgleichsverpflichtung des Verkäufers zum Pflanzen von sechszehn Bäumen wird mit einem Betrag in Höhe von 29.712,00 € brutto abgelöst und reduziert damit den Auszahlungsbetrag des Kaufpreises des Grundstücks.
6. Im Zuge der Abwicklung ist aufgrund des Bruttoprinzips buchhaltungsseitig sicherzustellen, dass der volle Kaufpreis im Investitionshaushalt ausgewiesen wird. Die hierfür erforderlichen Mittel für den Erwerb in Höhe von ca. 105.000,00 € abzüglich rund 30.000,00 € für die Ausgleichsverpflichtung, im Saldo 75.000 €, stehen im Haushaltsjahr 2022 beim Produktkonto 09010600.0951000060, Stadtumbau ehemalige Farbwerke, Investitionsnummer 0901060900601803, zur Verfügung. Die sachkontengerechte Verbuchung erfolgt im Rahmen des Deckungskreises. Die Ausgleichszahlung wird im Ergebnishaushalt verbucht.
Zur Finanzierung des Kaufpreises können rund 70 % Städtebaufördermittel eingesetzt werden.
7. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Begründung:
Zu 1)
Die am 15.07.2021 beschlossene Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts „Revitalisierung des ehemaligen chemischen Farbwerks zwischen Offenbach und Bürgel“ (2021-26/DS-I(A)0055) beinhaltet die Maßnahmen B1 und B2 „ehemalige Hafenbahn“. Danach soll die Trasse der einstigen Hafenbahn erworben und ausgebaut werden. Als Rad- und Fußweg soll damit die Verbindung zwischen Grünring und Laskabrücke im Südosten und dem Park im Quartier 4.0 sowie im weiteren dem Innovationscampus, dem Kuhmühltal und dem Mainvorgelände hergestellt werden. (Sollte mittel- bis langfristig (wieder) eine Gleisanbindung des Innovationscampus über die Trasse der Hafenbahn an das Schienennetz der Deutschen Bahn erfolgen, könnte die Rad- und Fußwegeverbindung durch den Park des
Quartiers 4.0, die Untere Grenzstraße und den Innovationscampus umgeleitet werden).
Die Verhandlungen zum Erwerb der Hafenbahntrasse ergaben, dass nur eine reduzierte Fläche zum Verkauf steht und daher eine alternative Anbindung des durch
o. g. Maßnahmen B1 und B2 geplanten Rad- und Fußwegs an die Laskabrücke verfolgt werden muss. Diese Möglichkeit der alternativen Anbindung besteht in einem Verschwenk des Radwegs und seiner künftigen Rampe zur Laskabrücke über Flächen des Flurstücks Gemarkung Bürgel, Flur 7, Nr. 348/86.
Das Grundstück Gemarkung Bürgel, Flur 7, Nr. 348/86, liegt bisher nicht im Geltungsbereich des Stadtumbaugebiets. Die Gebietskulisse ist jedoch erforderlich, um die Förderfähigkeit der Maßnahme aus dem Städtebauförderungsprogramm weiterhin zu gewährleisten. Daher ist die förmliche Erweiterung des Stadtumbaugebiets notwendig. Das Baugesetzbuch formuliert hierzu in § 171 b Abs. 1: „Die Gemeinde legt das Gebiet, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss als Stadtumbaugebiet fest. Es ist in seinem räumlichen Umfang so festzulegen, dass sich die Maßnahmen zweckmäßig durchführen lassen“. Dem trägt die Erweiterung des Stadtumbaugebiets um das Flurstück Gemarkung Bürgel Flur 7 Nr. 348/86 Rechnung. Die Erweiterung des Programmgebiets ist mit dem Fördergeber abgestimmt und wird als Fortschreibung des ISEK anerkannt.
Zu 2 ff.:
Nach längeren Verhandlungen mit dem Verkäufer ist es nun gelungen, die Erwerbsverhandlungen zu den genannten Konditionen abzuschließen. Der Kaufpreis entspricht einer Wertermittlung aus dem Jahr 2022.
Der Verkäufer hat als Ausgleichsverpflichtung sechszehn Bäume auf dem Kaufgrundstück zu pflanzen. Diese Ausgleichsverpflichtung wird von der Stadt übernommen, da die Bäume erst nach Fertigstellung des Rad- und Fußwegs gepflanzt werden sollen. Dafür reduziert sich der an den Käufer auszuzahlende Kaufpreis um einen Betrag in Höhe von 29.712,00 €.
Der Verkäufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.
Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Freilegung und Herstellung der Kaufflächen stehen, sind in der mittelfristigen Investitionsplanung von Amt 60 beim Produktkonto 09010600.0951000060 (Stadtumbau ehemalige Farbwerke), Investitionsnummer 0901060900601803, in den Jahren 2024 und 2025 abgebildet. Sie sind über das Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (früher „Stadtumbau“) förderfähig. Die Förderquote liegt bei rund 70 %.
Der Erwerb ist mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz abgestimmt. Der Erwerb bietet die einmalige Chance, das Gebiet südlich der Mühlheimer Straße an das Inno-Campusgelände und den Main für Fußgänger und Radfahrer anzuschließen, ohne die Mühlheimer Straße queren zu müssen.
Die Vorlage ist im Zusammenhang mit dem Erwerb des Flurstücks Bürgel, Flur 7, Nr. 350/5, sowie der Teilfläche aus Nr. 348/36 zu sehen, da für die Herstellung des gesamten Fuß- und Radwegs der Erwerb aller drei Grundstücke notwendig ist.
Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Wege des Nachtrags, da es noch Abstimmungsbedarf gab.
* redaktionell geändert
Öffentliche Anlagen:
1. Lageplan des erweiterten Stadtumbaugebiets, Teilgebiet B, einschließlich Erläuterung als Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für das ehemalige chemische Farbwerk zwischen Offenbach und Bürgel des Jahres 2021
2. Lageplan des Erwerbsgrundstücks
4. Klimarelevanzprüfung
Nichtöffentliche Anlagen:
3. Verkäufer - Nichtöffentliche Anlage
Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentliche Anlage und nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.