Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0465Ausgegeben am 22.02.2023

Eing. Dat. 20.02.2023

 

 

 

 

 

Katzenschutzverordnung

Antrag der Stadtverordneten Julia Endres, Helge Herget und Dr. Annette Schaper Herget vom 20.02.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat soll in Kooperation mit dem Tierschutzverein Offenbach einen Entwurf einer Katzenschutzverordnung ausarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorlegen. Dieser Entwurf soll eine Kastrations- bzw. Sterilisations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen beinhalten, die Zugang ins Freie haben.

 

 

Begründung:

 

In Offenbach werden häufig unkastrierte Katzen in den Freigang gelassen. Viele dieser Katzen sind  nicht gekennzeichnet und registriert. Diese Katzen landen dann oft, wenn sie eingefangen werden, im Offenbacher Tierheim. Dort wird veranlasst, dass die Katzen kastriert werden. Das verursacht Kosten und setzt einige Wartezeiten und Formalitäten voraus, vor allem, wenn die Besitzerin oder der Besitzer nicht ermittelt werden kann. Die unkastrierten Katzen verursachen eine anwachsende Katzenpopulation. Auch auf dem Stadtgebiet von Offenbach gibt es laut Tierschutzverein mehrere solcher Populationen, mit Katzen, die oft krank und verhaltensgestört sind. Es ist daher im Sinn des Tierschutzes, die Zahl dieser Katzen zu verringern und unnötiges Tierleid zu vermeiden.

Durch Rechtsverordnung vom 24. April 2015 hat die Hessische Landesregierung die Kommunen ermächtigt, Katzenschutzverordnungen zu erlassen. Mit Stand von Dezember 2020 hatten 35 Städte und Gemeinden in Hessen eine Katzenschutzverordnung. Die Kennzeichnung kann durch einen Mikrochip geschehen, die Registierung in einem Haustierregister. Für die Sterilisation oder Kastration soll die Verordnung ein geeignetes Alter des Tiers festlegen.

Die hessische Landestierschutzbeauftragte Dr. Madeleine Martin wird zitiert mit: „Eine Katzenschutzverordnung ist gelebter Tierschutz und senkt die Kosten der Kommunen für Fundtiere.“

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.