Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0470Ausgegeben am 22.02.2023

Eing. Dat. 21.02.2023

 

 

 

 

 

Einführung einer digitalen Hundemarke

Antrag CDU vom 21.02.2023

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, eine digitale Hundemarke einzuführen. Dies kann zum Beispiel über eine App-Lösung oder über einen QR-Code erfolgen und ermöglicht den Hundehalterinnen und Hundehaltern, die Marke immer digital dabei zu haben und Kontrollen einfacher zu machen. Derzeitige Hundehalterinnen und Hundehalter sollten die digitale Hundemarke zusätzlich erhalten. Bei Neuanmeldung von Hunden sollte die digitale Hundemarke grundsätzlich ausgegeben werden. Das Antragsverfahren ist im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes vollständig digital zu gestalten.

 

 

Begründung:

 

Als erste Stadt in Deutschland hat Taunusstein eine digitale Hundemarke eingeführt. Zusätzlich zur klassischen Blechmarke, erhalten dort Hundebesitzer künftig einen individuellen QR-Code, in dem die Daten zum Hund hinterlegt sind. Die bisherigen Blechmarken gehen häufig verloren oder hängen an einem anderen Halsband, das zu Hause liegt, wenn sie gerade zur Kontrolle benötigt wird. Dies einmal abgesehen von dem für Hunde oft nervigem Geklimper der Marke am Halsband. Mit der digitalen Hundemarke wird hier Abhilfe geschaffen. Das Smartphone hat man in der Regel immer dabei. Oder eben den einmal ausgedruckten QR-Code. In beiden Fällen können die erforderlichen Daten besser hinterlegt und bei einer Kontrolle abgerufen werden, als allein anhand der Hundemarke. Auch der Versand der angeforderten Hundemarke gestaltet sich dann digital einfacher, als die Blechmarke jährlich über den Postweg zu verschicken. Das ist einfacher, smarter und für Bürgerinnen und Bürger ein guter Beitrag im Sinne der Verwaltungsdigitalisierung.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.