Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0479Ausgegeben am 23.02.2023

Eing. Dat. 23.02.2023

 

 

 

 

 

Vergabeverfahren Stromkonzession der Stadt Offenbach am Main

hier: Annahme des verbindlichen Vertragsangebotes / Abschluss eines Konzessionsvertrages

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-062 (Dez. X, Amt 20) vom 22.02.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließen möge:

 

I.          Der Annahme des verbindlichen Vertragsangebotes der Energieversorgung Offenbach AG (EVO) zum Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2042 (nichtöffentliche* Anlage 1) wird zugestimmt.

 

II.         Der Magistrat wird beauftragt das Angebot anzunehmen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Erklärungen abzugeben.

 

* redaktionell geändert

 

 

Begründung:

 

Im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Stromkonzession der Stadt Offenbach am Main wurde die EVO mit Versand des 2. Verfahrensbriefes am 14. Oktober 2022 zur Abgabe eines finalen Angebotes bis spätestens 15. November 2022 aufgefordert.

 

Mit Datum vom 15. November 2022 ging bei der Stadt Offenbach am Main das finale Angebot der EVO ein. Die Stadt Offenbach am Main hat das finale Stromkonzessionsvertragsangebot der EVO inhaltlich geprüft. Da neben der EVO kein anderer Bewerber ein finales Angebot eingereicht hat, musste das finale Angebot nicht anhand der Auswahlkriterien bewertet werden.

 

Daher hat die Stadt Offenbach am Main durch ihre fachlichen und rechtlichen Berater (GSK Stockmann Rechtsanwälte Steuerberater Partnergesellschaft mbB und EversheimStuible Treuberater GmbH) prüfen lassen, ob es aus fachlicher oder rechtlicher Sicht Bedenken gegen den Konzessionsvertrag und das Netzbetriebskonzept (Gesamtdarstellung) gibt oder noch Unklarheiten bestehen, die vor Vertragsabschluss behoben werden müssen. Dabei wurde auch betrachtet, inwieweit die EVO die Anforderungen aus dem 1. Verfahrensbrief (1. Änderung) vom 30. März 2022 sowie die Inhalte des Verhandlungsgespräches vom 22. September 2022 aufgegriffen und im finalen Angebot umgesetzt hat. Das Amt für Planen und Bauen wurde bei der Prüfung im Hinblick auf die Kriterien Materialwirtschaft und Bauverfahren (jeweils Oberkriterium Umweltverträglichkeit) und die vertraglichen Vereinbarungen zu Baumaßnahmen und Entfernen von Leitungen einbezogen.

 

Das Ergebnis dieser Prüfung ist in anliegendem Auswertungsvermerk (Anlage 2) zusammengefasst. Es gab lediglich eine Unklarheit zu Investitionssummen im Netzbetriebskonzept, die durch eine Klarstellung der EVO mit Schreiben vom
04. Januar 2023 behoben werden konnte. Dieses Schreiben soll zusätzlich zum Netzbetriebskonzept Anlage des Stromkonzessionsvertrages werden. Im Übrigen hat die Prüfung ergeben, dass aus fachlicher und rechtlicher Sicht keine Bedenken gegen den Abschluss des angebotenen Stromkonzessionsvertrages mit der EVO bestehen.

Anlagen:

1.  Konzessionsvertrag (finale Fassung) (nichtöffentlich)

2.  Auswertungsvermerk - Inhaltliche Prüfung finales Angebot der EVO

3. Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag und die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentlichen Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.