Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0506Ausgegeben am 27.04.2023
Eing. Dat. 27.04.2023
Die Offenbacher „Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung Innenstadt“ in der Praxis anwenden
Antrag CDU vom 25.04.2023
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
1.) Die Offenbacher „Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung Innenstadt“ und das „Gestaltungshandbuch Offenbach, Teil 3: Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen“ leicht zugänglich öffentlich darzustellen – beispielsweise auf der Homepage der Wirtschaftsförderung.
2.) Diese Darstellung mit Begriffsdefinitionen, leicht verständlichen Informationen und Beispielen zu den enthaltenen Gestaltungsspielräumen zu versehen.
3.) Vor Neueröffnung von Einzelhandelsgeschäften oder gastronomischen Betrieben im Geltungsbereich, den Verantwortlichen die o.g. Richtlinien nebst Zusatzinformationen zur Verfügung zu stellen. Dies kann postalisch oder per E-Mail erfolgen.
4.) Bei der Umsetzung der Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung und Beachtung der entsprechenden Richtlinien durch die Verantwortlichen, fachkundige Beratung sicherzustellen.
5.) Auf Informationsquellen zu Förderprogrammen für Fassaden-, Fenster- oder ähnliche Sanierungen bei Bedarf zu verweisen.
Begründung:
Die Offenbacher „Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung Innenstadt“ und das „Gestaltungshandbuch Offenbach, Teil 3: Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen“ regeln im Sinne eines ansprechenden Erscheinungsbildes die Möglichkeiten der Gestaltung von gewerblichen Außenanlagen im Innenstadtbereich.
Eine attraktive und abgestimmte Gestaltung kann enorm zur Aufwertung der Innenstadt beitragen. Der öffentliche Straßenraum und dessen Aussehen prägen das Erscheinungsbild einer City erheblich. Eine positive Wahrnehmung der Innenstadt und eine einladende Umgebung können zudem dazu beitragen, dass sich Kundinnen und Kunden gerne hier aufhalten und Kaufkraft freisetzen.
Mit der Offenbacher „Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung Innenstadt“ wird die Basis definiert, auf der sich die Gestaltung von Werbeanlagen, Geschäftsfassaden und gastronomischen Außenbereichen entwickeln kann. Die praktische Umsetzung liegt bei den verantwortlichen Gewerbetreibenden.
Für Einzelhandels- und Gastronomieverantwortliche soll der Zugang zu den entsprechenden Bestimmungen und deren Bedeutung erleichtert werden. Im Sinne einer ansprechenden Innenstadtgestaltung soll bei Bedarf auch eine unterstützende Beratung zur korrekten Umsetzung der Bestimmungen, beispielsweise durch die Wirtschaftsförderung, erfolgen.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.