Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0534Ausgegeben am 06.07.2023

Eing. Dat. 06.07.2023

 

 

 

Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB für das Bauvorhaben „Leben am Ledermuseum“

hier: Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-191 (Dez. IV, Amt 60) vom 05.07.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Dem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB (Baugesetzbuch) zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Leben am Ledermuseum GmbH, Schmerlenbacher Straße 20, 63768 Hösbach, wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Der Vorhabenträger ist Eigentümer der Grundstücke in der Frankfurter Straße 76 - 82 am Rande der Innenstadt von Offenbach am Main. Die Bestandsgebäude sollen vollständig abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden.

 

Seit 2019 gab es für einzelne Teilgrundstücke bereits zwei Bauvorbescheide und eine Baugenehmigung. Diesen fehlt allerdings eine städtebauliche und architektonische Gesamtbetrachtung aller Grundstücke (Frankfurter Straße 76, 78, 80 und 82) und sie nehmen auch wenig Rücksicht auf die besondere Lage neben dem denkmalgeschützten Ledermuseum. Aufgrund der unbefriedigenden Ergebnisse entschied sich der Vorhabenträger, die genehmigte Planung vorerst nicht weiterzuverfolgen. Mit der im Jahr 2022 neu entwickelten Planung führte der Eigentümer erneut Abstimmungsgespräche mit der Bauaufsicht, der Unteren Denkmalschutzbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege sowie mit dem Amt für Planen und Bauen. Das Vorhaben wurde dem Gestaltungsbeirat der Stadt Offenbach vorgestellt, anschließend wurden die Anregungen des Beirats eingearbeitet und dem Gestaltungsbeirat in einem zweiten Termin präsentiert. Der Gestaltungsbeirat bewertete den finalen Entwurf positiv und seine Realisierung als wünschenswert.

 

Der Bauantrag zum Vorhaben soll beim Bauaufsichtsamt der Stadt Offenbach gleichzeitig mit der vorliegenden Vorlage eingereicht werden.

 

Der Vorhabenträger plant auf Grundlage des § 34 BauGB den Neubau von ca. 175 Wohnungen sowie gewerbliche und gastronomische Nutzungen im Erdgeschoss entlang der Frankfurter Straße. In der Tiefgarage werden die notwendigen Stellplätze laut geltender Stellplatzsatzung der Stadt Offenbach nachgewiesen.

Die städtebauliche Figur des Gebäudekomplexes spiegelt die vorhandene Bebauung der Industrie- und Handelskammer auf der gegenüberliegenden, westlichen Seite des Platzes des 8. Mai 1945 wider, rückt von der westlichen Grundstücksgrenze deutlich ab und rahmt die öffentliche Platzfläche vor dem denkmalgeschützten Ledermuseum symmetrisch.

 

Auf der Westseite des Grundstücks, angrenzend an den Platz des 8. Mai 1945, verzichtet der Vorhabenträger auf eine etwa 12 m breite und 15 m tiefe, nach § 34 BauGB bebaubare Fläche, die oberirdisch dauerhaft unbebaut bleibt. Die Unterbauung durch Nebenflächen und Tiefgarage ist zulässig. Diese freie Fläche soll für die geplante Gastronomie im Erdgeschoss als Außenfläche zur Verfügung stehen. Ein zweigeschossiger „Gastropavillon“ spiegelt die Kubatur des auf der gegenüberliegenden Seite des Platzes befindlichen Gebäudes der IHK wieder.

 

Südlich schließt sich, etwas versetzt, dem Grundriss des Flurstücks folgend, ein über eine vorgesetzte Unterkonstruktion begrünter Baukörper an. Die Dachflächen des gesamten Gebäudekomplexes werden ebenfalls großflächig begrünt.

 

Die Erschließung des Vorhabens erfolgt über die Frankfurter Straße. Eine zusätzliche Erschließung für Fußgänger kann auch - in Abstimmung mit dem Amt für Planen und Bauen – entlang des Platzes des 8. Mai 1945 stattfinden.

 

Der städtebauliche Vertrag trifft vor allem Regelungen zur dauerhaften Nicht-Bebauung einer Grundstücksfreifläche an der Ecke zum Ledermuseum, Sicherung von gewerblichen und gastronomischen Nutzungen im Erdgeschoss des geplanten Vordergebäudes, Gestaltung der gemeinsamen Grundstücksgrenze (Übergang zum Platz des 8. Mai 1945) und Fassadengestaltung, Begrünung der Fassade und Dachflächen, Nutzung der Dachflächen (auch für Photovoltaik), Nutzung erneuerbarer Energien, Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität, Ausgestaltung privater Freiflächen sowie die Wiederherstellung der im Zuge der Baumaßnahmen betroffenen öffentlichen Verkehrsflächen.

 

Hinweis: Der Vertrag enthält schützenswerte Sachverhalte. Es wird empfohlen, die Anlage nicht im Ratsinformationssystem zu veröffentlichen und nicht an die Presse weiterzugeben.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Anlagen zum Städtebaulichen Vertrag zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

1.Städtebaulicher Vertrag inkl. Anlage 1 (Vertragsgebiet) - nichtöffentlich

2. Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentliche Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage sowie die Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.