Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0645/1Ausgegeben am 31.01.2024
Eing. Dat. 31.01.2024
Recycling von Wahlplakaten
Änderungsantrag Ofa, CDU und FREIE WÄHLER vom 31.01.2024
Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0645 wird wie nachstehend geändert:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Wahlplakate, die nach der EU-Wahl 2024 im Offenbacher Wertstoffhof abgegeben werden, werden gesondert gesammelt. Diese werden dann in Kooperation mit einer geeigneten Firma recycelt.
Die wahlkämpfenden Parteien werden aufgefordert, ihre Plakate ohne Kabelbinder, Aufkleber oder andere Verschmutzungen abzugeben.
Der Magistrat wird aufgefordert, danach über die Erfahrungen beim Recycling durch die ESO zu berichten. Hierzu gehören Menge der Plakate, Arbeitsaufwand des Wertstoffhofhofs, finanzieller Aufwand und die Zusammenarbeit mit der Recycling-Firma.
Begründung:
Im Ursprungsantrag wurde eine Änderung der Abfallsatzung beantragt. Damit würde man sich auf lange Zeit auf dieses Verfahren festlegen. Die antragstellenden Fraktionen beabsichtigen mit diesem Änderungsantrag, das Verfahren erst einmal auszuprobieren.
Polypropylen-Plakate fallen in größeren Mengen nur nach Wahlen an. Es macht daher keinen Sinn, hierfür dauerhaft einen Container vorzuhalten, die Wochen nach einer Wahl reichen.
In der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) der EU vom 19.11.2008 wurde festgelegt, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Wiederverwendung von Produkten und zur Förderung eines qualitativ hochwertigen Recyclings ergreifen müssen, statt den Abfall nur energetisch zu verwerten, kurz: reine und hochwertige Materialien müssen recycelt statt verbrannt werden, wenn dies möglich ist.
2016 wurde das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) entsprechend angepasst und die bis dahin gültige Heizwertklausel gestrichen, die das Recycling noch gleichwertig mit dem Verbrennen bei hohen Heizwerten eingestuft hatte.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.