Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0773Ausgegeben am 09.10.2024

Eing. Dat. 09.10.2024

 

 

Sonderbeschilderung Fußgängerzone „Taxi frei“

Antrag AfD vom 08.10.2024

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

An den Einfahrten der Fußgängerzone der Offenbacher Innenstadt wird die Sonderbeschilderung „Taxi frei“ angebracht.

 

 

Begründung:

 

Wer in Fußgängerzonen fahren oder parken will, muss sich an strenge Verkehrsregeln halten, ansonsten drohen hohe Bußgelder. Im Grundsatz ist das Fahren in einer Fußgängerzone nur für Post und Zustelldienste im Auftrag der Post sowie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste gestattet. Dennoch ist in Ausnahmefällen auch Rad- und Kraftfahrern gestattet, Fußgängerzonen zu befahren, denn gemäß Straßenverkehrsordnung genießen Fußgänger Vorrang. Radfahrer und Fahrzeuge dürfen nur dann einfahren, wenn dies eine entsprechende Beschilderung zu Beginn der Fußgängerzone regelt.

 

Die Fußgängerzone wird durch das Verkehrszeichen242.1 angekündigt. Es handelt sich dabei um ein quadratisches Schild mit weißem Hintergrund und schwarzem Rahmen. Im Zentrum des Schildes befindet sich ein blauer Kreis, auf dem eine Frau mit Kind abgebildet ist. Mit großen Buchstaben steht das Wort „Zone“ unter der Beschilderung. Aufgehoben wird die Fußgängerzone durch das Verkehrsschild 242.2. Dieses Verkehrsschild ist identisch zum zuvor beschriebenen Schild, allerdings durchgestrichen - und signalisiert so das Ende der Fußgängerzone.

 

Gemäß der derzeitigen Beschilderung an den Einfahrten der Offenbacher Fußgängerzone ist die Einfahrt von Taxis verboten. Jede Fahrt mit dem Taxi in die Sperrzone wird mit 50 Euro Bußgeld belegt. Die hier beschriebene und derzeit in der Stadt praktizierte Regelung ist jedoch extrem realitätsfern, werden damit bspw. Arzt- und Apothekenbesuche für kranke und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen extrem erschwert, bzw. verunmöglicht.

 

Dem kann mit einer Zusatzbeschilderung an den Einfahrten die Fußgängerzone der Innenstadt praxisnah abgeholfen werden. Die Sonderbeschilderung „Taxi frei“ gibt an, dass zugelassene Taxen die Fußgängerzone in Schrittgeschwindigkeit befahren dürfen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.