Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 10. Oktober 2024
TOP 12
Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH)
- Gründung der INNO-Mainviertel GmbH Offenbach (IMO) durch Erwerb
der Geschäftsanteile einer Vorratsgesellschaft
- Änderung der Gesellschaftsverträge der INNO GmbH & Co. KG (INNO),
der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG (MV) und der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG)
(Grundsatzbeschluss)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-332 (Dez. I und III, Amt 20 / SOH) vom 25.09.2024, 2021-26/DS-I(A)0768
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion AfD wie folgt:
1. Als erster Schritt zur Gründung einer neuen Gesellschaft als Komplementärin der INNO und der MV wird dem Erwerb von 100% der Geschäftsanteile einer Vorratsgesellschaft durch die SOH im Wege eines Geschäftsanteilskauf- und Anteilsabtretungsvertrages zugestimmt.
2. Der beigefügten Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Vorratsgesellschaft und deren Umfirmierung in „INNO-Mainviertel GmbH Offenbach“ und damit der Gründung dieser Gesellschaft wird zugestimmt.
3. Die OPG tritt als persönlich haftende Gesellschafterin der MV und der INNO aus.
Der dafür notwendigen Streichung des letzten Halbsatzes des § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der OPG wird zugestimmt.
4. Persönlich haftende Gesellschafterin der MV und der INNO wird anstelle der OPG die IMO und sie nimmt die Geschäftsführung der beiden Gesellschaften wahr.
Der dafür notwendigen Anpassung des § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der INNO und § 5 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der MV wird wie folgt zugestimmt:
„Persönlich haftende Gesellschafterin ist die INNO-Mainviertel GmbH Offenbach mit dem Sitz in Offenbach am Main (eingetragen beim Amtsgericht Offenbach unter HRB N.N.). Sie leistet keine Einlage und ist am Kapital und Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.“
5. Der Magistrat wird ermächtigt, die zur operativen Umsetzung notwendigen Beschlussfassungen vorzunehmen und die Geschäftsführung der SOH zu ermächtigen, die erforderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte umzusetzen.
Sollten sich im Zuge des Anzeigeverfahrens nach § 127a HGO noch unwesentliche, aber notwendige Änderungen der Gesellschaftsverträge ergeben, wird der Magistrat ermächtigt, diese vorzunehmen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.
Die Auslagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 17.10.2024
Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung