Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0779Ausgegeben am 23.10.2024

Eing. Dat. 22.10.2024

 

 

 

 

 

Ausstattung der Offenbacher Busse mit Kameras zur Verkehrsüberwachung

Antrag FREIE WÄHLER vom 22.10.2024

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert, sich in Zusammenarbeit mit dem OVB bei der Stadt Wiesbaden über den dort angelaufenen Versuch zur Ausstattung der dortigen Busse mit Frontkameras zur Verkehrsüberwachung (insbesondere der Blockade von Busspuren und Fahrbahnen sowie Bushaltestellen durch Falschparker) zu informieren.

 

Bei positiver Rückmeldung ist zu berichten, wie und unter welchen Umständen dies in Offenbach umgesetzt werden kann.

 

 

Begründung:

 

Wie in Wiesbaden hängt der öffentliche Personennahverkehr mit Ausnahme einiger S-Bahnstationen hauptsächlich von einer funktionierenden Versorgung mit Bussen ab. Die Fahrgäste sind darauf angewiesen, dass diese ihre Zubringerfunktionen zur S-Bahn, zu Schulen, Krankenhäusern und die Innenstadt problemlos und möglichst ohne Verspätung leisten. Wie in Wiesbaden ist auch leider in Offenbach zu beobachten, dass Busspuren und Fahrbahnen durch Falschparker blockiert werden. Diese Falschparker behindern nicht nur die Busse, sondern stellen auch eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer dar und behindern den allgemeinen Verkehrsfluss., was wiederum zu höheren Feinstaubemissionen führt.

 

Die Stadtpolizei kann nicht überall gleichzeitig sein und entsprechende Kontrollen durchführen. Das überstiege ihre Möglichkeiten. Das Wiesbadener Projekt, welches rechtlich geprüft und genehmigt wurde, gibt nun den Busfahrern die Möglichkeit, vom Bus aus, Fotos der Verkehrssünder bzw. deren Fahrzeugen „zu schießen“, die anschließend an die Straßenverkehrsbehörde zur Bearbeitung weitergeleitet werden.

 

Die Antragsteller halten das Wiesbadener Modell für einen Beitrag zur Stärkung und Sicherung des busgestützten ÖPNV in Offenbach.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.