Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0780Ausgegeben am 24.10.2024
Eing. Dat. 24.10.2024
Grundstückstausch mit der DB InfraGO AG, S-Bahn-Rodgaustrecken
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-354 (Dez. I, Amt 80) vom 23.10.2024
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von der DB InfraGO AG bzw. veräußert an diese die in der nichtöffentlichen *Anlage 1 aufgeführten Grundstücke zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
1. Der Kaufpreis für die von der DB InfraGO AG zu erwerbenden Grundstücke mit insgesamt 7.372 m² beträgt 62.788,51 EUR. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.
2. Für die an die DB InfraGO AG zu veräußernden Grundstücke mit insgesamt 27.785 m² hat die DB aufgrund eines zu viel gezahlten Kaufpreises einen Rückzahlungsanspruch i.H.v. 119.183,90 EUR. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der DB getragen. Die hierbei erforderlichen Mittel werden in Form einer Minderung der aktuell angeordneten Erträge auf dem Produktkonto 10010200.5910000180 „Erlös aus Grundstücksverkäufen“ im Haushaltsjahr 2024 ausgezahlt.
3. Die erforderlichen Mittel für den Grundstückskauf i. H. v. ca. 80.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2024 beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) über den Deckungskreis zur Verfügung.
* redaktionell ergänzt
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.11.1995 den Verkauf diverser Grundstücke an die Deutsche Bahn im Zusammenhang mit dem Bau der
S-Bahn-Rodgaustrecken beschlossen.
Aufgrund der Erfahrungen beim Bau der S-Bahn-Citytrasse hatten sich Stadt und DB darauf verständigt, zunächst nichtnotarielle Vorverträge zu schließen und den eigentlichen Kaufvertrag dann nach Beendigung der Baumaßnahme sowie Vermessung zu beurkunden. Die S-Bahn wurde im Jahr 2003 in Betrieb genommen; die sehr umfangreichen Vermessungsarbeiten wurden im Jahr 2008 abgeschlossen. Nach diversen Erinnerungen konnte nun eine Einigung über die notarielle Abwicklung erreicht werden.
Die Deutsche Bahn hat bereits bei Abschluss der damaligen Vorverträge einen Kaufpreis von 617.455,00 DM = 315.699,73 EUR für die städtischen Grundstücke gezahlt. Im damaligen Grunderwerbsverzeichnis waren noch Grundstücksflächen enthalten, die dann später im Rahmen der Baulandumlegung Bieber-Nord geregelt wurden, so dass der Bahn aufgrund der damals angesetzten m²-Preise gemäß der Wertermittlung der städtischen Bewertungsstelle jetzt noch ein Rückzahlungsanspruch zusteht.
Bei wenigen Flächen, die die Deutsche Bahn damals von Privateigentümern erworben hatte und aus denen eine Teilfläche an die Stadt übergehen soll, wird eine notarielle Übertragung an die Stadt erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, da die Deutsche Bahn noch nicht im Grundbuch eingetragen ist. Bei den zu erwerbenden Grundstücken handelt es sich im Wesentlichen um öffentliche Verkehrsflächen. Das Grundstück 368/2 (Gartenland) wird ebenfalls erworben, weil es für die Deutsche Bahn nicht mehr von Interesse ist und sich im Umfeld weitere städtische Grundstücke befinden.
Die DB möchte aus internen Gründen gerne zwei separate Verträge schließen; sie ist mit den vorgenannten Kaufpreisen und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.
Anlagen:
1 – Grundstücksliste (nichtöffentlich)
2 – Lageplan DB an Stadt (nichtöffentlich)
3 – Lageplan Stadt an DB (nichtöffentlich)
4 – Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Antrag und öffentliche Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentlichen Anlagen erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.