Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0782Ausgegeben am 24.10.2024

Eing. Dat. 24.10.2024

 

 

 

 

Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8)

hier: Machbarkeitsstudie und Freigabe von Vorplanungsmitteln

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-361 (Dez. II, Amt 82) vom 23.10.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung Frankfurt – Hanau (Südmainisch) FRM 8 wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Den zwischen den beteiligten Kommunen und dem Regionalverband FrankfurtRheinMain (fortan als „Regionalverband“ bezeichnet) abgestimmten Anschlusspunkten Frankfurt – Offenbach sowie Offenbach – Mühlheim wird zugestimmt.

 

3.    Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Land Hessen im Falle einer koordinierten, interkommunalen Antragstellung eine privilegierte Förderung des Vorhabens mit einem erhöhten Fördersatz in Aussicht gestellt hat. Die beteiligten Kommunen haben sich darauf verständigt, dass der Regionalverband die Vorhabenträgerschaft für die Umsetzung übernimmt.

 

4.    Der Magistrat wird beauftragt gemeinsam mit dem Regionalverband die Planungsschritte der Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI (Vorplanung inkl. Variantenuntersuchungen) der Radschnellverbindung einzuleiten und die erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten. Insbesondere zu prüfen sind die Umsetzbarkeit der erarbeiteten Vorzugsvariante unter Einbezug der Bismarckstraße sowie eine vertiefende Prüfung der alternativen Trassenführungen über die Berliner Straße und den Industriebahnradweg.

 

5.    Die zur Durchführung der Vorplanung gem. Ziffer 4. erforderlichen Mittel in Höhe von voraussichtlich 140.000,00 € werden bewilligt und freigegeben. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2024 auf dem Produktkonto 12010100.6771000082 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“ eingeplant.

 

Es dient zur Kenntnis, dass für diese Planung eine Förderung in der Größenordnung von 70 % in Aussicht genommen werden kann.

 

 

Nachrichtlich: Zu Punkt 1 und Punkt 3 erfolgt keine Abstimmung, da es sich hier um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

Begründung

 

Mit Beschluss vom 15.03.2018 (2016-11/DS-I(A)0378) hat die Stadtverordneten-versammlung den Magistrat beauftragt, gemeinsam mit den benachbarten Städten Frankfurt, Mühlheim und Hanau sowie dem Regionalverband eine Machbarkeitsstudie für einen Schnellradweg Frankfurt – Offenbach – Mühlheim – Hanau erstellen zu lassen, welche nun vorliegt (Auslage 1). Daran anschließend soll eine Konkretisierung der Studie vorgenommen werden.

 

A - Zielsetzung

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Die Förderung des Radverkehrs ist bundesweit ein wichtiger Baustein in der aktuellen Verkehrsplanung. Mit Radschnellverbindungen sollen auch auf längeren Distanzen attraktive Alternativen zum motorisierten Individualverkehr gestärkt werden. Insbesondere in hochverdichteten Räumen können durch einen Umstieg auf den Radverkehr (ggf. in Kombination mit dem ÖPNV) die negativen Auswirkungen des Kfz-Verkehrs gemindert, die Lebensqualität der Bevölkerung gesteigert sowie ein Beitrag zur Verlangsamung des Klimawandels erreicht werden.

Radschnellverbindungen haben sich in den Niederlanden und Dänemark bereits als attraktives Instrument zur Bewältigung der Pendlerströme in stark vom Autoverkehr belasteten Stadt-Umland-Korridoren etabliert. Vergleichbare Ansätze werden inzwischen in vielen deutschen Regionen verfolgt. In der Region FrankfurtRheinMain ist die Radschnellverbindung Frankfurt – Darmstadt abschnittsweise bereits in Betrieb, weitere Vorhaben aus dem Projekt Radschnellverbindungen in Hessen befinden sich in unterschiedlichen Planungsstufen.

Die dort festgelegten Korridore dienen als Basis für vertiefende Untersuchungen in Machbarkeitsstudien, darunter auch der südmainische Korridor Hanau – Mühlheim –Offenbach – Frankfurt (FRM 8).

Im Auftrag des Regionalverbands wurde auf dieser Grundlage eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die den Korridor untersucht und eine mögliche Variante für eine Streckenführung identifiziert und erforderliche Maßnahmen zur Realisierung einer Radschnellverbindung aufzeigt. Unter Abwägung verschiedenster Aspekte wie bspw. der technischen Machbarkeit, des Umsetzungsaufwands, der baulich erforderlichen Maßnahmen, der Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmenden sowie insbesondere in fachlicher Abstimmung mit den beteiligten Kommunen wurde eine Streckenführung erarbeitet und zur weiteren Planung als Ergebnis der Machbarkeitsstudie empfohlen.

 

B – Alternativen

 

Für die Identifizierung einer möglichen Trasse wurden in Frage kommende Streckenvarianten überprüft. Hierzu dienten Informationen zu bereits existierenden oder geplanten Radwegeverbindungen, Geobasisdaten, Orthofotos sowie Informationen aus den Kommunen zu laufenden Planungsprojekten. Im Ergebnis lagen damit insgesamt vier Varianten vor. Bei der Trassenfindung waren verschiedene Aspekte zu berücksichtigen: Ein zentraler Aspekt war die Einbindung der Radschnellverbindung in bestehende Routennetze, um die leistungsfähige und komfortable Anbindung der Siedlungsgebiete an dieses übergeordnete Netzelement zu gewährleisten. Im städtischen Umfeld können darüber hinaus in der Regel keine neuen Trassen eingerichtet werden. Insofern ging es vorrangig darum, im bestehenden Radroutennetz die Netzelemente zu identifizieren, die zur Radschnellverbindung aufgewertet werden können. Nach den ersten projektinternen Abstimmungen wurde im März 2021 die Öffentlichkeit online mit einer öffentlichen Auftaktveranstaltung über das Projekt informiert und mittels einer Umfrage zur Einschätzung der Streckenvarianten beteiligt. Es wurden insgesamt 475 Einschätzungen zu den Streckenvarianten in den jeweiligen Kommunen abgegeben. Die Ergebnisse der vorhandenen Grundlagendaten, der Befahrung vor Ort sowie der Beteiligung führten zu einer fachplanerischen Einschätzung. Abschnittsweise wurden Varianten gegeneinander verglichen und mit Hilfe eines umfassenden Bewertungskatalogs anhand der Kriterien Attraktivität, Erschließungsfunktion, Verträglichkeit mit anderen Verkehrsteilnehmenden, Raumverträglichkeit sowie Handlungs- und Realisierungsaufwand mit jeweils verschiedenen Unteraspekten bewertet. Im Ergebnis führt dies zu der vorliegenden Variante, welche Gegenstand vertiefter Untersuchungen war.

 

C – Ergebnis

 

Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Potenziale für eine Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau nicht allein aus den jeweiligen direkten Verkehrsbeziehungen zwischen Frankfurt a. M. und den einzelnen Kommunen resultieren, sondern auch aus starken Verkehrsbeziehungen dieser Kommunen untereinander.

 

Im Ergebnis weist die Machbarkeitsstudie in allen Netzabschnitten ein hohes Potenzial für eine Radschnellverbindung auf. Die aus den Potenzialen errechneten Nutzen bei der Realisierung der Radschnellverbindung übersteigen mit einem Wert von 5,8 sehr deutlich die dafür einzusetzenden Kosten.

 

Wesentliches Entwurfsziel für die Radschnellverbindung ist die Realisierung einer hohen Reisegeschwindigkeit bei hoher Alltagstauglichkeit. Dabei geht es weniger um hohe Spitzengeschwindigkeiten als vielmehr um ein möglichst gleichbleibendes Geschwindigkeitsniveau und die Vermeidung von Reisezeitverlusten durch viele Abbrems- und Wartevorgänge bzw. kräftezehrende Anfahrvorgänge. Neben einer ebenen, griffigen, witterungsbeständigen und auch bei Dunkelheit gut erkennbaren Oberfläche gilt es deshalb, für die Radschnellverbindung die Verkehrsanlagen so auszubilden und zu dimensionieren, dass auf Strecken ein freies Überholen - ggf. auch bei Gegenverkehr - möglich ist, Wartezeiten an Knotenpunkten vermieden oder zumindest minimiert werden und Richtungswechsel mit großzügigen Radien trassiert werden. In Anlehnung an das technische Regelwerk zu Radschnellverbindungen hat das Land Hessen Qualitätsanforderungen für die Ausgestaltung von Radschnellverbindungen bzw. Raddirektverbindungen formuliert, die sowohl der vorliegenden Machbarkeitsstudie als auch den weiteren konkretisierenden Planungsschritten zu Grunde liegen.

 

Die resultierende Variante folgt dem in Auslage 2 dargestellten Verlauf. Dieser soll im nächsten Schritt konkretisiert werden. Hierbei sind insbesondere weitere alternative Streckenverläufe sowie Führungsformen zur Reduzierung der Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr wie auch die Eingriffe in die Seitenräume zu prüfen. Insbesondere zu prüfen sind die Umsetzbarkeit der erarbeiteten Vorzugsvariante unter Einbezug der Bismarckstraße sowie eine vertiefende Prüfung der alternativen Trassenführungen über die Berliner Straße und den Industriebahnradweg.

 

D – Kosten

 

Für die gemeinsam mit dem Regionalverband weiterzuentwickelnde Planung der Radschnellverbindung im Stadtgebiet Offenbach wurden auf Basis der Machbarkeitsstudie (und unter Berücksichtigung eines vom Gutachter empfohlenen Zuschlags von 25 % wegen der Unsicherheiten hinsichtlich des Reali-sierungszeitpunkts) Baukosten in einer Größenordnung von circa 3.375.000 € geschätzt. Daraus leitet sich für die Erstellung einer Vorplanung (HOAI Lph 1-5) ein Mittelbedarf von rd. 140.000,00 € ab. Eine Aufschlüsselung der Kosten nach Abschnitten ist als Auslage 3 beigefügt. Für diese Planungskosten hat das Land eine Förderung in Höhe von 70 % in Aussicht gestellt.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

-       Klimarelevanzprüfung

 

Auslagen:

-       Machbarkeitsstudie FRM 8

-       Übersichtspläne FRM 8, Stadtgebiet Frankfurt, Offenbach, Mühlheim, Hanau

-       Kostenübersicht

 

 

Hinweis: Antrag und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentlichen Auslagen erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.