Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0255Ausgegeben am 11.10.2012
Eing. Dat. 23.08.2012
1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2012
Antrag Magistratsvorlage Nr. 301/12 (Dez. III, Amt 20) vom 22.08.2012
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
a) der beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2012 wird festgestellt und die beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 wird beschlossen,
b) die sich aus der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 und dem 1. Nachtrags-haushaltsplan 2012 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und Investitions-programm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm 2012 (für die Jahre 2012 bis 2016) berücksichtigt.
Begründung:
Nach § 98 HGO in Verbindung mit § 94 HGO ist die Nachtragssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Nachtragssatzung schließt die Aktualisierung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 98 HGO i.V. mit § 8 GemHVO), ein.
Die Nachtragshaushaltssatzung 2012 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Sie enthält die zum Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.
Die Veränderungen des Ergebnishaushaltes und des Finanzhaushaltes usw. sind im Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.