Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0256Ausgegeben am 11.10.2012

Eing. Dat. 10.10.2012

 

 

 

 

 

 

Klinikum Offenbach GmbH

hier:   Markterkundungsverfahren und Konzeptwettbewerb zur Zukunftssicherung der Klinikum Offenbach GmbH und öffentlicher Krankenhauskonzern

Antrag Magistratsvorlage Nr. 366/12 (Dez. I und II, Klinikum Offenbach GmbH / Amt 20) vom 10.10.2012

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Das Markterkundungsverfahren sowie der Konzeptwettbewerb für die Klinikum Offenbach GmbH werden beendet.

 

2.    Im Rahmen des vom hessischen Sozialministerium vorgestellten Unternehmenskonzepts für einen „Konzern öffentlicher Krankenhäuser“ wird seitens der Stadt Offenbach gegenüber dem Ministerium Interesse zur Teilnahme am weiteren Verfahren bekundet.

 

3.    Der Beschluss zu den vorgenannten Punkten wird unter ausdrücklicher Kenntnisnahme der Nachtragsvorlage* „Klinikum Offenbach GmbH; hier: Markterkundungsverfahren und Konzeptwettbewerb zur Zukunftssicherung der Klinikum Offenbach GmbH“ gefasst.

 

*(nachrichtlich: Nachtragsvorlage im Magistrat)

 

Begründung:

 

Zu I)

Das Markterkundungsverfahren hat die in es gesetzten Hoffnungen auf der Grundlage der konkretisierten Angebote nicht erfüllt. Teile der beratenden Rechtsanwälte äußern erhebliche rechtliche Bedenken für den Fall, dass zugleich mit der Bekundung eines ernsthaften Interesses am Klinikverbund (Beschlussfassung zu II) das Markterkundungsverfahren insbesondere mit den privaten Bietern fortgesetzt würde, da hierin ein Verstoß gegen die Pflicht, das Markterkundungsverfahren ergebnisoffen und diskriminierungsfrei zu betreiben, zu sehen sein dürfte.

 

Das Regierungspräsidium ist über die geplante Beschlussfassung informiert und wird in einem die Beschlussfassung erläuternden, auch die juristischen Beweggründe ausführlich darlegenden begleitenden Schreiben umfassend informiert werden.

 

Im Übrigen wird auf die eingebrachte Nachtragsvorlage „Klinikum Offenbach GmbH; hier: Markterkundungsverfahren und Konzeptwettbewerb zur Zukunftssicherung der Klinikum Offenbach GmbH“, die heute im nicht-öffentlichen Teil behandelt wird, Bezug genommen.

 

Zu II)

Am 17.09.2012 erfolgte im hessischen Sozialministerium die Vorstellung des Unternehmenskonzepts für einen „Konzern öffentlicher Krankenhäuser“.

 

Das Konzept soll den kommunalen Krankenhäusern die Möglichkeit geben, im Rahmen eines Verbundes ihre wirtschaftlichen Situationen nachhaltig durch vielfältige Synergieeffekte vor allem im Sekundär- und Tertiärbereich zu verbessern. Das ernsthafte Interesse an einer Teilnahme an diesem Verbund muss von den Interessierten Krankenhausträger bis Mitte Oktober 2012 gegenüber dem hessischen Sozialministerium bekundet werden.

 

Die wirtschaftliche Lage der Klinikum Offenbach GmbH lässt es angezeigt erscheinen, die Chance auf eine Teilnahme am Konzern öffentlicher Krankenhäuser nach Kräften zu nutzen.

 

Unverzüglich nach Ablauf der Frist zur ernsthaften Interessenbekundung sollen unter Führung des Hessischen Sozialministeriums die Verhandlungen über die konkrete Ausgestaltung des Konzerns öffentlicher Krankenhäuser beginnen.

 

Die Vorstellungen des Hessischen Sozialministeriums gehen dahin, einen Zweckverband Hessischer Krankenhausträger und eine Stiftung Hessischer Krankenhäuser als Gesellschafter einer Management Holding GmbH zu installieren. Die Management Holding GmbH soll ihrerseits  wiederum direkt an den teilnehmenden Krankenhausgesellschaften oder regionalen Holding GmbHs als Gesellschafterin beteiligt sein. Gemäß § 3 Abs. 1 Hessisches Krankenhausgesetz 2011 obliegt den kreisfreien Städten und Landkreisen ein so genannter Sicherstellungsauftrag. Eine Übertragung dieser Aufgabe ist grundsätzlich nur hinsichtlich der Durchführung der Aufgabe möglich. Das Konzept sieht vor, dass eine Übertragung des Sicherstellungsauftrages über die Aufgabendurchführung hinaus durch die Gründung des vorgenannten Zweckverbandes erfolgt.

 

Die Stiftung hessischer Krankenhäuser soll dabei die Mehrheit der Geschäftsanteile an der Management Holding GmbH halten, wobei Aufgabe der Stiftung die Zweck- und Vermögensbindung und die umfassende Förderung des Sicherstellungsauftrages sein wird. Das Stiftungsvermögen würde im Wesentlichen aus den Geschäftsanteilen der Stiftung an der Management Holding GmbH und mittelbar an den Tochtergesellschaften bestehen. Die strategische Führung der einzelnen Krankenhäuser obliegt dabei der Management Holding GmbH. Die Anteile an der Holding werden von dem Zweckverband als Minderheitsgesellschafter und von der Stiftung als Mehrheitsgesellschafter gehalten.

 

Die Vorlage wird als Nachtragsvorlage in den Magistrat eingebracht, da im Vorfeld umfangreiche Bewertungen und Klärungen - unter anderem die Kommunikation mit den zuständigen Stellen des Regierungspräsidiums Darmstadt - durchgeführt werden mussten.