Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0290Ausgegeben am 29.11.2012

Eing. Dat. 15.11.2012

 

 

 

2. Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2013

Antrag Magistratsvorlage Nr. 427/12 (Dez. I, Amt 20) vom 14.11.2012

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Die 2. Haushaltssatzung 2013 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan 2013 und der Stellenplan für das Jahr 2013 festgesetzt.

2.  Das beigefügte 2. Investitionsprogramm 2013 für die Jahre 2012 bis 2016 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

Nach § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 94 1 HGO i.V. mit § 1 GemHVO Doppik), ein.

 

Das Investitionsprogramm ist nach § 101 HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.

 

Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.

 

Die Vorlage wird als Dringlichkeitsvorlage (in den Magistrat) eingebracht, da die Unterlagen in den letzten beiden Tagen aufgrund der prekären finanziellen Gesamtsituation mit der Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums, Vertretern des Finanzministeriums und Vertretern des Innenministeriums abgestimmt werden mussten.

Anlagen