Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2012

 

TOP 21

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 582 mit der Bezeichnung „Verlängerte Dietesheimer Straße, Standplatz für Landfahrer“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 439/12 (Dez. I, Amt 60) vom 14.11.2012,
2011-16/DS-I(A)0284

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Bieber, Flur 11, ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 582 aufzuheben.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst das Flurstück Gemarkung Bieber, Flur 11, Nr. 103/2 (tlw.).

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.12.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung