Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0469Ausgegeben am 18.11.2013
Eing. Dat. 14.11.2013
FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region
hier: Reduzierung Gesellschaftsanteil
Antrag Magistratsvorlage Nr. 399/13 (Dezernat I, Amt 20 und Amt 80) vom 13.11.2013
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach bleibt Gesellschafterin der der FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region (FRM).
2. Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt den Geschäftsanteil an der FRM unter Beachtung der gesellschaftsvertraglichen Fristen zum 31.Dezember 2014 von derzeit 4% auf 2% zu reduzieren und in diesem Zusammenhang alle notwendigen Erklärungen gegenüber der Gesellschaft abzugeben.
3. Hierzu werden über die Änderungsliste für die Haushaltsjahre 2015 ff unter Berücksichtigung der Schutzschirmauflagen bei Produktkonto 01010700.7354900080 „FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region Anteil am laufenden Geschäftsbetrieb“ 80 T€ eingeplant.
Begründung:
Die Stadt Offenbach ist seit Gründung der FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region im Jahr 2005 an der Gesellschaft mit einem Geschäftsanteil von 4% beteiligt. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgte hierzu am 12.05.2005 DS I (B) 93. Ziel der Gesellschaft war bzw. ist es, die Position der Region FrankfurtRheinMain im internationalen Wettbewerb zu halten und zu verbessern, dazu werden – als eine Maßnahme –, die Stärken der Region unter Einbeziehung aller wesentlicher Akteure international präsentiert.
Die Stadt Offenbach hat in den vergangenen Jahren mit jährlichen Zuzahlungen von ca. 160 T€ zur Finanzierung der Tätigkeiten der Gesellschaft beigetragen. In der Zeit seit der Gründung der FRM konnte die Stadt Offenbach durch die Akquise ausländischer Investoren profitieren.
Im Rahmen des Schutzschirmvertrags wurden allerdings Einsparungen im Bereich der Regional- und Stadtentwicklung beschlossen. Insbesondere sollte der Verkauf der Geschäftsanteile an der FRM durch den Magistrat vorbereitet werden. Dies würde jedoch bedeuten, dass die Stadt Offenbach nicht länger von den Tätigkeiten der FRM profitieren könnte. Vielmehr erscheint es nur durch eine aktive und dauerhafte Beteiligung an der FRM möglich, sowohl mit ausländischen Investoren in Kontakt zu treten, als auch dem Wettbewerb der Regionen auf den internationalen Märkten gerecht zu werden. Zudem kann auf diese Weise die städtische Wirtschaftsförderung weiterhin sinnvoll und effektiv unterstützt werden. Eine Halbierung des Geschäftsanteils ist vor diesem Hintergrund insofern sinnvoll, da einerseits die Beteiligung an der FRM weiterhin besteht und andererseits eine Einsparung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung von ca. 80 T€ p. a. ab 2015 im Vergleich zu den Vorjahren zu erwarten ist.
Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung in dieser Angelegenheit ergibt sich aus § 51 Nr. 11 HGO.