Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0554Ausgegeben am 22.05.2014
Eing. Dat. 22.05.2014
Grundstückserwerb Ausgleichsfläche Bürgel-Ost, 63075 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 161/14 (Dez. I, Amt 80) vom 21.05.2014
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach am Main erwirbt das Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 4 Nr. 141/2 mit 1.886 m² von den in der Anlage genannten Verkäufern zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 160.310,00 EUR (85,00 EUR/m²).
3. Im Falle einer Steigerung des Bodenwerts innerhalb der nächsten 15 Jahre um mehr als 10 %, verpflichtet sich die Stadt Offenbach, den Mehrwert an die Verkäufer nachzuzahlen.
4. Der Kaufpreis wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungs-vormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.
5. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerb-steuer werden von der Erwerberin getragen.
6. Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 173.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2014, vorbehaltlich der Resteübertragung aus dem Haushaltsjahr 2013, beim Produktkonto 10010200.0500000280 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), zur Verfügung, Investitionsnummer 1001020500801202 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten).
7. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten. Die auf dem Grundstück befindlichen Aufbauten (Hütten, Pool etc.) werden auf Kosten der Verkäufer entfernt.
Begründung:
Das im Tenor genannte Grundstück liegt im Neubaugebiet Bürgel-Ost (B-Plan 580) und ist dort als Grünfläche (Ausgleichsfläche) ausgewiesen.
Im Rahmen des Projektbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2013 über die öffentlich rechtliche Erschließung des Baugebietes, wurde der Erwerb des Grundstücks beschlossen. Mit diesem Erwerb soll die Umsetzung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen im Neubaugebiet Bürgel-Ost zeitnah realisiert werden.
Inzwischen konnte nach langwierigen Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern eine Einigung über den Verkauf der Fläche herbeigeführt werden.
Die Verkäufer sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.
Anlagen:
Nichtöffentliche Anlage
Lageplan