Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0697Ausgegeben am 23.04.2015
Eing. Dat. 23.04.2015
Erschließungsbeitragssatzung für die Immissionsschutzanlage Bieber-Nord (Lärmschutzwand entlang der S-Bahn-Strecke - im Bebauungsplangebiet 536 A) der Stadt Offenbach am Main
hier: Erlass der o.g. Satzung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-107 (Dez. I, Amt 60) vom 22.04.2015
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung die anliegende Satzung beschließt.
Begründung:
Lärmschutzanlagen wie Lärmschutzwände oder –wälle sind beitragsfähige Erschließungsanlagen im Sinne von § 127 Abs. 2 BauGB.
Diese Satzung soll die Regelungen der allgemeinen Erschliessungsbeitragssatzung der Stadt Offenbach im Hinblick auf die o.g. Lärmschutzanlage ergänzen.
Erschlossen und somit beitragspflichtig sind Grundstücke mit einer Lärmminderung ab 3 dB(A). Erst ab einer weiteren Lärmminderung von mindestens zusätzlichen 3 dB(A) ergibt sich ein größerer Vorteil und somit ein prozentualer Zuschlag.
Das hierfür benötigte Lärmschutzgutachten wird von einem Ingenieurbüro erstellt.
Maßgeblich für die Berechnung bzw. Messung der Lärmpegelminderungen wird der Tag des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht sein, d.h. mit Eingang der letzten sachlich richtigen Unternehmerrechnung.
Die Vorlage wurde mit dem Rechtsamt abgestimmt.
Anlage:
Satzung mit Ausbauprogramm Immissionsschutzanlage Bieber-Nord Lärmschutzwand entlang der S-Bahn-Strecke – im Bebauungsplangebiet 536 A
Verteiler:
13 x HFB
2 x Minderheitenvertreter (HFB)
2 x Vertreter (ALB)
13 x UPB
2 x Minderheitenvertreter (UPB)
2 x Vertreter (ALB)
8 x Fraktionen
4 x Stv.-Büro