Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16. Juli 2015

 

 

 

 

 

TOP 13

Synergieeffekte aus e-MiO-Stationen nutzen
Antrag CDU vom 02.07.2015, DS-I(A)0728
Änderungsantrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 16.07.2015,

2011-16/DS-I(A)0728/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0728/1 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Kosten bei einer Komplettniederlegung des Bürgerplatzes in Bürgel („Dalles“) entstehen, wenn dort eine der im Antrag 2011-16/DS-I(A)0706 beschlossenen e-MiO-Ladestationen eingerichtet werden würde.

 

Der Rest des Ursprungsantrags entfällt.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

Protokollnotiz: Frau Stv. Schmitt (B´90/Die Grünen) ergänzt im Namen der Antragsteller den Änderungsantrag 2011-16/DS-I(A)0728/1 um den Satz: „Der Rest des Ursprungsantrags entfällt.“

 

2011-16/DS-I(A)0728/1 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Kosten bei einer Komplettniederlegung des Bürgerplatzes in Bürgel („Dalles“) entstehen, wenn dort eine der im Antrag 2011-16/DS-I(A)0706 beschlossenen e-MiO-Ladestationen eingerichtet werden würde.

 

Der Rest des Ursprungsantrags entfällt.

 

2011-16/DS-I(A)0728/1 (alt)

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Kosten bei einer Komplettniederlegung des Bürgerplatzes in Bürgel („Dalles“) entstehen, wenn dort eine der im Antrag 2011-16/DS-I(A)0706 beschlossenen e-MiO-Ladestationen eingerichtet werden würde.

 

 

 

 

 

2011-16/DS-I(A)0728

 

Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0728/1 (neu) entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2011-16/DS-I(A)0728:

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Kosten einer teilweisen Niederlegung des Bürgerplatzes in Bürgel („Dalles“) sich über eine dortige Einrichtung einer der am 17.5.2015 im Antrag 2011-16/DS-I(A)0706 beschlossenen e-MiO-Ladestationen decken lassen.

 

Für eine folgende Beschlussfassung sollten die einzelnen Positionen so aufgeschlüsselt werden, dass ein Vergleichbarkeit gegeben ist der

 

-       Einrichtung an genanntem Standort von einfacher Einrichtung („Sowieso-Kosten“),

 

-       Einrichtung, verbunden mit einer teilweisen Niederlegung des Platzes auf Straßenniveau

 

-       Einrichtung an anderem Standort in diesem Stadtteil, falls sich überhaupt ein entsprechender findet gegeben der in o.g. vorangegangenem Antrag gesetzten Voraussetzungen (zentrale Lage, dichte Bebauung bzw. eingeschränkte individuelle Stellplatzmöglichkeiten, mögliche Affinität der Bewohner des umliegenden Einzugsbereich zum e-MiO-Konzept)

 

-       Einrichtung, verbunden mit partieller Platzniederlegung und Umwandlung des nördlich befindlichen Straßenbereiches zwischen Arnoldstraße und Strackgasse in eine verkehrsberuhigte Zone (auch hier Darstellung über Nutzung der „Sowieso-Kosten“).

 

Bei Auswahl der weiteren Standorte sollen ebenfalls in breiter Bevölkerung gewünschte Umbauvorhaben auf Vereinbarkeit mit der Umsetzung des gefassten Beschlusses überprüft werden und diese der SOH, bzw. eMio zum Vorschlag gebracht werden.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung