Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2015

 

 

 

 

 

TOP 31

Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen
hier: Ergänzung der Satzung um den Punkt Patientenfürsprecher/-innen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-347 (Dez. II, Amt 53) vom 04.11.2015,
2011-16/DS-I(A)0799

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die beiliegende Satzung zur Änderung der „Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen“ wird beschlossen. Diese ergänzt § 3 wie folgt:

 

(5) Patientenfürsprecher/-innen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des § 27 HGO in Höhe von 220,- EUR.

 

Die Mittel hierfür werden jährlich bei Produktkonto 07030200.6131100053 „Ausgleich Tätigkeit Patientenfürsprecher/In“ bereitgestellt.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung