Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2015
TOP 31
Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen
hier: Ergänzung der Satzung um den Punkt Patientenfürsprecher/-innen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-347 (Dez. II, Amt 53) vom 04.11.2015,
2011-16/DS-I(A)0799
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die beiliegende Satzung zur Änderung der „Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen“ wird beschlossen. Diese ergänzt § 3 wie folgt:
(5) Patientenfürsprecher/-innen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des § 27 HGO in Höhe von 220,- EUR.
Die Mittel hierfür werden jährlich bei Produktkonto 07030200.6131100053 „Ausgleich Tätigkeit Patientenfürsprecher/In“ bereitgestellt.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung