Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0019Ausgegeben am 02.06.2016

Eing. Dat. 31.05.2016

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Blücherstraße 51, 63071 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-145 (Dez. I, Amt 80) vom 25.05.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannten Erwerber das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 22 Nr. 40/9 = 182 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 79.170,00 EUR (435,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Das Grundstück Blücherstraße 51 ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Der Erbbauberechtigte beabsichtigt den Verkauf des Erbbaurechtes an die in der Anlage genannten Erwerber. In diesem Zusammenhang möchten die in der Anlage genannten Erwerber auch das Grundstück Blücherstraße 51 erwerben.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2029. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 9,34 EUR/m² = 1.699,88 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

 

Die Erwerber sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen

Plan

Nichtöffentliche Anlage