Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 07. Juli 2016
TOP 24
Neugestaltung Bolzplatz Adolf-Kolping-Platz
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-192 (Dez. I, Amt 60) vom 22.06.2016,
2016-21/DS-I(A)0048
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Neugestaltung des öffentlichen Bolzplatzes Adolf-Kolping-Platz zu einer multifunktionalen Spielfläche an der Rumpenheimer Straße / Mecklenburger Straße, auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro Schelhorn, Dorfwiesenweg 11, 60439 Frankfurt, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten einschließlich Planungskosten von 280.000,00 € Brutto wird – vorbehaltlich der Resteübertragung durch die Kämmerei – zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 13010100.0952007960 „Neugestaltung Bolzplatz Adolf-Kolping-Platz “, Investitionsnummer 1301010900601212 wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsmittel 2015 und früher: 190.000,00 €
Haushaltsmittel 2016: 60.000,00 €
Nachtrag 2016: 30.000,00 €
Gesamt: 280.000,00 €
3. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:
Voraussichtliche Zuwendung KIP Landesprogramm
(ca. 80% von 280.000,00 €) 224.000,00 €
Kreditmarktmittel: 56.000,00 €
Gesamt: 280.000,00 €
4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 18.013,46 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der geprüften Folgekostenvariante sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen daher den RDLV für die zukünftigen Jahre ab Frühjahr 2020 um 5.161,46 €/p.a. bei dem Produktkonto 13010100.6165001520 „Grünpflege Unterhaltung, neue Maßnahmen“.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung