Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0061Ausgegeben am 09.09.2016
Eing. Dat. 31.08.2016
Erneuerung der hofseitigen Fahrzeughallentore, große Fahrzeughalle,
Feuer- und Rettungswache, Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-245 (Dez. I, Amt 37) vom 31.08.2016
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Erneuerung der hofseitigen Fahrzeughallentore der großen Fahrzeughalle der Feuer- und Rettungswache, Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main, auf der Grundlage der vom Architekturbüro Wellnitz, Offenbach am Main erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung in Höhe von 450.000,00 € wird zugestimmt.
2. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Erneuerung der hofseitigen Fahrzeughallentore der großen Fahrzeughalle der Feuer- und Rettungswache, Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 450.000 € für die Erneuerung der hofseitigen
Fahrzeughallentore der großen Fahrzeughalle der Feuer- und Rettungswache
werden bewilligt und wie folgt auf dem Produktkonto 02030100.6161000037
„Bauunterhaltung“ zur Verfügung gestellt:
Haushaltsmittel 2015 und früher 450.000,00 €
(davon erfolgte Rückstellung in Höhe von 450.000,00 €)
Begründung:
Die Vorplanungsleistung wurde von dem Architekturbüro Wellnitz, Offenbach am Main zu einem Honorar von 5.372,47 € erbracht. Diese Planungsleistung wurde in einer freihändigen Vergabe mit nur einem Bewerber an das Architekturbüro Wellnitz vergeben, da durch die Grundleistung zum Mindestsatz nach HOAI kein Preiswettbewerb in Betracht kam. Im Übrigen werden solche Kleinaufträge zur Korruptionsprophylaxe an verschiedene Architektur- und Ingenieurbüros vergeben.
Die Feuer- und Rettungswache wurde Anfang der 60er Jahre in Stahlbetonskelettbauart errichtet. Die große Fahrzeughalle der Feuer- und Rettungswache ist als flächenmäßig größtes Bauteil der Feuer- und Rettungswache vollunterkellert und zweigeschossig entlang der Rhönstraße angeordnet. Das Kellergeschoss beheimatet die Schlauchwerkstatt, die Kleiderkammer, den Spindraum für die Einsatzkleidung, verschiedene Lagerräume sowie die Atemschutzübungsstrecke mit zugehörigen Umkleide- und Sanitärräumen. Im Erdgeschoss ist eine Fahrzeughalle zur Unterbringung der verschiedenen Einsatzfahrzeuge untergebracht. Im 1. Obergeschoss befinden sich der Sozialtrakt der Wachmannschaft mit Ruheräumen, Aufenthaltsräumen sowie sanitären Anlagen.
In der großen Fahrzeughalle der Feuer- und Rettungswache sind die Einsatzfahrzeuge des 1. Alarmes (z.B. der Lösch- und Rüstzug) untergebracht. Auf beiden Längsseiten der großen Fahrzeughalle sind Hallentore angeordnet, über die die Einsatzfahrzeuge in die Fahrzeughalle ein- bzw. ausfahren. Standardmäßig fahren die Einsatzfahrzeuge über die Hallentore zur Rhönstraße aus und über die Hallentore auf der Hofseite wieder ein. Ausnahme sind einzelne Einsatzfahrzeuge, die durch die Stellplatzanordnung in der Fahrzeughalle nur vorwärts aus- bzw. rückwärts eingefahren werden können.
Im Jahr 2008 wurden die mechanischen Holz-Falttore in der großen Fahrzeughalle entlang der Rhönstraße durch automatische Sektionaltore ersetzt, die von der Leitstelle sowie aus den Einsatzfahrzeugen gesteuert werden können. Auf der Hofseite der großen Fahrzeughalle sind Sektionaltore ohne Automatifunktion aus den 1980er Jahren verbaut. Diese Sektionaltore weisen mittlerweile altersbedingt Abnutzungserscheinungen auf, die sich in einem erföhtem Reparaturaufwand wiederspiegeln. Aufgrund des Alters der Sektionaltore gibt es keine Ersatzteilversorgung mehr durch den Hersteller, so dass schon mehrfach auf „handwerkliche“ Lösung zurückgegriffen werden musste, um die Betreibsbereitschaft der Sektionaltore wieder herzustellen. Darüber hinaus verfügen die Sektionaltore nicht über den Umfang an Sicherheitseinrichtungen, der heute Stand der Technik ist.
Im Rahmen dieses Projektes ist es nun geplant, die vorhandenen Sektionaltore gegen neue Sektionaltore mit Automatikfunktion auszutauschen und zukünftig die Steuerung der Sektionaltore über die Leitstelle sowie mit Hilfe von Handsender aus den Einsatzfahrzeugen sicherzustellen.
Hierzu werden die alten Sektionaltore inkl. der vorhandenen Unterkonstruktionen sowie der Antriebselemente demontiert. Im Bereich der Stahlbetonstützen der großen Fahrzeughalle werden vertikale Rechteckstahlprofile als Tragkonstruktion zur Aufnahme der neuen Sektionaltore sowie der Fassadenelemente montiert.
Als Ersatz für die alten Hallentore werden neue Sektionaltore mit PVC-Glaselementen zur Belichtung der großen Fahrzeughalle mit aktiven und passiven Sicherheitseinrichtungen an den Tragkonstruktionen montiert und die neuen Torantriebe an die vorhandenen elektrischen Verteilungen angeschlossen. Die vorhandene und ungedämmte Fassadenverkleidung um die Hallentore im Erdgeschoss der großen Fahrzeughalle wird durch eine neue Fassadenbekleidung in Form von gedämmten Sandwichpaneelen ersetzt.
Ein weiterer Bestandteil des Projektes ist neben dem Austausch der Hallentore die vorhandenen hofseitigen Oberlichter im Kellergeschoss zu verschließen und die zugehörigen Lichtschächte entlang der großen Fahrzeughalle abzubrechen und die Baugrube zu verfüllen. Durch diese Maßnahme soll ein ebenerdiger Anschluss des Fahrzeughallenbodens an die Hofflächen geschaffen werden, um so zukünftig die dynamischen Beanspruchungen der Kellerdecke infolge der Fahrzeugbewegungen über die vorhandenen Absätze an den Lichtschächten zu vermeiden. Außerdem sollen zukünftig Feuchtigkeitsschäden im Kellergeschoss der großen Fahrzeughalle durch das druckwasserdichte Verschließen der Fensteroberlichter mittels Beton vermieden werden.
Diese Maßnahme wurde im Zuge der Sanierung des Sanitärbereiches der Atemschutzübungsanlage im Kellergeschoss im Bereich von 4 hofseitigen Toren bereits im Jahr 2011/2012 erfolgreich durchgeführt.
Zur Umsetzung dieser Teilmaßnahme werden zunächst eine Reihe der Stahlbetonplatten auf der Hoffläche vor der großen Fahrzeughalle abgebrochen. Anschließend werden die Stahlbetonlichtschächte bündig zur Kelleraußenwand mit Hilfe von Betonschneidearbeiten abgebrochen und entsorgt.
Die Entwässerungsleitungen in den auskragenden Stahlbetonträgern müssen teilweise erneuert werden.
Außenseitig wird die betroffene Betonfläche gereinigt, freiliegende Bewehrung wird entrostet und mit einem Beschichtungssystem behandelt. Die ehemalige Fensteröffnung wird innenseitig mit einer Schalung bündig zur Wandfläche versehen.
Von außen wird die neue Bewehrung in die Öffnung eingebaut.
Die Anschlussbewehrung erfolgt mit nachträglich eingemörtelten Bewehrungsanschlüssen mit Injektionsmörtel.
Zudem wird außenseitig über die gesamte Länge der großen Fahrzeughalle eine Schalung in Höhe der Fensteröffnungen unter Einbeziehung der abgeschnittenen Betonflächen angebracht. Die Schalung wird mit einem selbstverdichtenden und wasserundurchlässigen Beton verfüllt. Die Abdichtung der Arbeitsfugen erfolgt nach Abschluss der Betonarbeiten mittels Kunstharzinjektionsverpressung.
Nach dem Ausschalen wird die Baugrube im unteren Bereich mit Austauschboden verfüllt und verdichtet. Anschließend wird eine ca. 50 cm dicke Frostschutzschicht aus Schotter lageweise eingebaut und verdichtet. Zum Schluss wird ein Edelsplittbett aufgetragen und die Hoffläche wieder mittels schwerlastfähigen Betonpflastersteinen hergestellt.
Sämtliche Arbeiten müssen abschnittsweise durchgeführt werden, da während der Baumaßnahmen immer die jeweilige Ausfahrt aus der Fahrzeughalle blockiert ist. Die vorhandenen Lichtschächte müssen in zwei Abschnitten abgebrochen werden. Erst wenn ein Bauabschnitt komplett abgeschlossen ist, wird mit dem nächsten Bauabschnitt begonnen!
Prüfung der Auswirkung auf Natur, Umwelt und Klima durch das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz:
Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken.
Natur- und Artenschutz:
Gegen die Vorlage bestehen keine Bedenken.
Altlasten, Bodenschutz, Immissionsschutz sowie Gewässerschutz:
Gegen die Vorlage bestehen keine Bedenken, da altlasten- und immissionsschutzrechtliche Belange bei allen Sanierungsvarianten nicht betroffen sind. Dies gilt auch für die Belange im Gewässerschutz .
Klimaschutz und Energie:
Gegen die Vorlage bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und sodann im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen und die geprüfte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.