Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2016

 

 

 

 

TOP 30

Mehr Fluglärm verhindern – keine Rabatte für Billigflieger

Dringlichkeitsantrag SPD vom 16.11.2016, 2016-21/DS-I(A)0110

 

 

Herr Stv. Flößer-Zilz (B´90/Die Grünen) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2 sowie Punkt 3.

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0110 Punkte 1 und 2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, in Gesprächen mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und

Landesentwicklung darauf hinzuwirken, dass die von Fraport präferierte neue Gebührenordnung betreffend Start- und Landeentgelte in der bisher

veröffentlichten Form nicht genehmigt wird.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung lehnt es ab, dass mit Gebührenrabatten von 15 Euro pro Fluggast Low-Cost Carrier wie Ryan Air Flüge von

Frankfurt-Flughafen anbieten können und dadurch der Fluglärm weiter erhöht wird.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

Herr Stv. Flößer-Zilz (B´90/Die Grünen) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2 sowie Punkt 3.

 

Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0110 Punkte 1 und 2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, in Gesprächen mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und

Landesentwicklung darauf hinzuwirken, dass die von Fraport präferierte neue Gebührenordnung betreffend Start- und Landeentgelte in der bisher

veröffentlichten Form nicht genehmigt wird.

 

2.    Die Stadtverordnetenversammlung lehnt es ab, dass mit Gebührenrabatten von 15 Euro pro Fluggast Low-Cost Carrier wie Ryan Air Flüge von

Frankfurt-Flughafen anbieten können und dadurch der Fluglärm weiter erhöht wird.

 

2016-21/DS-I(A)0110 Punkt 3

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

3.    Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass das vom Hessischen

Wirtschaftsministerium angekündigte Lärmobergrenzenmodell bereits vor

Inkrafttreten gescheitert wäre, wenn Billigflieger durch den Lockvogel hoher Rabatte verstärkt von Frankfurt abfliegen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung