Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0190Ausgegeben am 16.03.2017
Eing. Dat. 16.03.2017
Beantragung von Zuschüssen aus dem Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch
Radverkehr“
Antrag SPD vom 16.03.2017
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert, sich im Rahmen des
Bundeswettbewerbes „Klimaschutz durch Radverkehr“ des Bundesministeriums für Umwelt und Naturschutz um Fördermittel für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept zu bemühen und möglichst den laufenden
Bewerbungszeitraum vom 15. Februar 2017 bis 15. Mai 2017 wahrzunehmen,
spätestens jedoch die Anmeldefrist in 2018.
Begründung:
Der Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ soll einen Beitrag zur
Reduzierung der Treibhausgasemissionen leisten, um die Klimaschutzziele der
Bundesregierung umzusetzen. Absicht des Förderaufrufs ist es, modellhafte investive
Projekte im Bereich des Fahrradverkehrs voranzubringen. Gefördert werden laut
Ministerium „investive Projekte mit Modellcharakter zur radverkehrsfreundlichen (Neu-)Gestaltung des Straßen- und Siedlungsraums, zur Errichtung zusätzlicher
Radverkehrseinrichtungen sowie zur Etablierung lokaler
Radverkehrsdienstleistungen, die zu einer dauerhaften Aufwertung der
Radverkehrssituation in einem klar definierten, abgegrenzten Gebiet führen.“
Finanzschwache Kommunen können eine Förderquote von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Die Fördersummen liegen zwischen 200.000 € - 5.000.000 €.
Nach dem Ablauf des Bewerbungszeitraumes in 2017 wird das Förderprogramm vom 15.Februar 2018 bis 15. Mai 2018 erneut ausgeschrieben. Es ist allerdings ratsam, schon den diesjährigen Bewerbungszeitraum wahrzunehmen. Denn sollten Projekte als nicht förderfähig zurückgewiesen werden, hat die Stadt in 2018 die Chance,
erneut aktiv zu werden.