Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0336Ausgegeben am 14.12.2017
Eing. Dat. 07.12.2017
Grundstücksverkauf Dielmannstraße 60, 63069 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-424 (Dez. I, Amt 80) vom 06.12.2017
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach am Main veräußert an den in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 8 Nr. 400/2 = 694 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 285.234,00 EUR (411,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.
3. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Käufer getragen.
4. Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.
5. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Begründung:
Das Grundstück Dielmannstraße 60 ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Das Erbbaurecht wurde verkauft. Der neue Erbbauberechtigte hat nunmehr Interesse am Erwerb des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2079. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 6,29 EUR/m² = 4.365,26 EUR/Jahr.
Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).
Der Käufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.
Anlagen:
Plan
Nichtöffentliche Anlage