Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0401Ausgegeben am 26.04.2018
Eing. Dat. 26.04.2018
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
hier: 3. Änderung des Grundsatzbeschlusses
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-148 (Dez. IV, Amt 60) vom 25.04.2018
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadtverordnetenbeschlüsse vom 25.02.2016, 2011-16/DS-I(A)0843, 16.06.2016, 2016-21/DS-I(A)0024 und vom 29.09.2016, 2016-21/DS-I(A)0062 werden wie folgt geändert:
a) Die Kita Johannes-Morhart-Straße (16) soll zusätzliche Fördermittel aus dem Bundesprogramm (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG bzw. KIP-B) von der Kita Neusalzer Straße (2) und Kita Schönbornstraße (12) erhalten:
Projektbezeichnung / -beschreibung Geschätzte Geschätzte
Gesamtkosten Förderung
in Tsd. € rd. in Tsd. € rd.
Sanierung Kita Johannes-Morhart-Straße (16)
(hier nur förderfähige Kosten) 2.280 2.050
Sanierung Kita Neusalzer Straße (2)
(hier nur förderfähige Kosten) 342 308
Sanierung Kita Schönbornstraße (12)
(hier nur förderfähige Kosten) 780 700
b) Die Kita Brandenburger Straße (11a) soll anstelle der Sanierung und Erweiterung der Mathildenschule Fördermittel aus dem Landesprogramm (Kommunalinvestitionsprogramm / KIP-L) erhalten:
Projektbezeichnung / -beschreibung Geschätzte Geschätzte Gesamtkosten Förderung
in Tsd. € rd. in Tsd. € rd.
Kita Brandenburger Straße (11a)
(hier nur förderfähige Kosten) NEU 6.430 5.144
Sanierung und Erweiterung Mathildenschule
(hier nur förderfähige Kosten) ENTFÄLLT 6.430 5.144
Die Sanierung und Erweiterung der Mathildenschule soll zur Förderung im Kommunalinvestitionsprogramm II „KIP macht Schule!“ eingereicht werden.
c) Die Kita Goethestraße (15), die Kita Rödernstraße (3) und die Radwegeverbindung Parkplatz Mainufer sollen anstelle der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED und der Kita Brandenburger Straße (11a) zusätzliche Fördermittel aus dem Bundesprogramm (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG bzw. KIP-B) erhalten:
Projektbezeichnung / -beschreibung Geschätzte Geschätzte Gesamtkosten Förderung
in Tsd. € rd. in Tsd. € rd.
Sanierung Kita Goethestraße (15)
(hier nur förderfähige Kosten) 2.460 2.210
Sanierung Kita Rödernstraße (3)
(hier nur förderfähige Kosten) 4.910 4.420
Radwegeverbindung Parkplatz Mainufer
(hier nur förderfähige Kosten) 440 396
Umrüstung der Straßenbeleuchtung)
(hier nur förderfähige Kosten) ENTFÄLLT 2.250 2.025
Kita Brandenburger Straße (11a)
(hier nur förderfähige Kosten) ENTFÄLLT 2.100 1.980
2. Der Magistrat wird beauftragt, für die oben genannten Projekte die Umschichtungen der Fördermittel und die An- und Abmeldungen beim Fördermittelgeber zu beantragen.
3. Die entsprechenden finanziellen Anpassungen sind im Nachtragshaushaltsplan 2018 bzw. Haushaltsplan 2019ff vorzunehmen.
Begründung:
Zu 1:
Der Stadt Offenbach steht ab 2018 mit dem Kommunalinvestitionsprogramm II „KIP macht Schule!“ ein weiteres Investitionsvolumen von 21.295.645 € für Sanierungen, Umbauten, Erweiterungen und Ersatzneubauten von Schulgebäuden zur Verfügung.
Die Kita Johannes-Morhart-Straße (16) soll zusätzliche Fördermittel aus dem Bundesprogramm von der Kita Neusalzer Straße (2) und Kita Schönbornstraße (12) erhalten, da die Feuchtesanierungen in den beiden Kitas abgeschlossen sind und noch Fördermittel aus diesen beiden Projekten zur Verwendung zur Verfügung stehen.
Da bei den Projekten Kita Rödernstraße (3), Kita Brandenburger Straße (11a), Kita Goethestraße (15), Kita Johannes-Morhart-Straße (16) und Radwegeverbindung Parkplatz Mainufer ein erhöhter Investitionsbedarf besteht, soll die Sanierung und Erweiterung der Mathildenschule mit Mitteln aus dem Kommunalinvestitionspro-gramm II gefördert werden. Dadurch stehen im Kommunalinvestitionsprogramm I zusätzliche Mittel für Investitionen in bereits angemeldete Maßnahmen zur Ver-fügung. Es sind insbesondere bei den Projekten Kita Rödernstraße (3) und Kita Brandenburger Straße (11a) höhere Ausgaben zu erwarten, da durch den zwischen-zeitlich erhöhten Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen über die Sanierungsmaß-nahmen hinaus nun auch Erweiterungen der Gebäude erforderlich werden.
Die Fördermittel im Bundesprogramm KInvFG können nur in Förderprojekte umge-schichtet werden, die bereits angemeldet sind. Die notwendigen Mittel für die Projekte Kita Goethestraße (15), Kita Rödernstraße (3) und Radwegeverbindung Parkplatz Mainufer sollen zu Lasten des Förderprojektes Umrüstung der Straßen-beleuchtung auf LED umgeschichtet werden, da diese Maßnahmen auch nicht im Förderpogramm KIP II „KIP macht Schule“ förderfähig sind. Das Projekt Umrüstung der Straßenbeleuchtung erfolgt im Rahmen der Unterhaltung der Straßenbe-leuchtung.
Die beabsichtigte Änderung wurde beim Fördergeber bereits angemeldet, die Bean-tragung bedarf jedoch noch der Zustimmung durch die Stadtverordnetenver-sammlung.