Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 8.07.2004
6. Weiterbau Mainzer Ring
Antrag CDU vom 27.5.2004, DS I (A) 668
Az: 000-0002-01/0337#0454/2004
Änderungsantrag SPD, B’90/Die Grünen und FWG vom 07.07.2004,
DS I (A) 668/1
Az: 000-0002-01/0337#0511/2004
Beschlusslage:
DS I (A) 668/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten
1. ob eine Weiterführung des Mainzer Ringes bis zur Mainstraße eine zusätzliche
Entlastung hinsichtlich des Verkehrsaufkommens im Stadtteil Bürgel mit sich
bringen würde,
2. welche Konsequenzen diese Weiterführung des Mainzer Rings mit sich bringen
würde sowie
3. welche zusätzlichen Kosten für die Stadt Offenbach entstehen würden.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 668/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten
1. ob eine Weiterführung des Mainzer Ringes bis zur Mainstraße eine zusätzliche
Entlastung hinsichtlich des Verkehrsaufkommens im Stadtteil Bürgel mit sich
bringen würde,
2. welche Konsequenzen diese Weiterführung des Mainzer Rings mit sich bringen
würde sowie
3. welche zusätzlichen Kosten für die Stadt Offenbach entstehen würden.
DS I (A) 668
Durch Annahme der DS I (A) 668/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 668:
Der Magistrat wird beauftragt, die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen zur Anbindung des Mainzer Rings direkt an die Mainstraße zu schaffen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 9.07.2004
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung