Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0525Ausgegeben am 15.11.2018
Eing. Dat. 15.11.2018
Erneuerung der Straßenentwässerung in der Buchhügelallee von Erlenbruchstraße bis Hessenring
hier: Einstufung gemäß § 4 Abs.2 j) Ziffer 3 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (StrBS)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-433 (Dez IV, Amt 60) vom 14.11.2018
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I, S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen vom 28.05.2018, in Kraft getreten am 07.06.2018 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 j) Ziffer 3 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 20.11.2014, wird die Fahrbahn der Buchhügelallee von Erlenbruchstraße bis Hessenring als überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienend und die Gehwege incl. Parkflächen und Begleitgrün als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt 40 % der beitragsfähigen Herstellungskosten.
Die Einnahmen aus Straßenbeiträgen (Sinkkästen) erfolgt bei dem Produktkonto 12010100.3660001260, Inv. Nr. 1201010900601210 „Erneuerung von Sinkkästen und Leitungen“ im Haushaltsjahr 2019 ff.
Begründung:
Im Rahmen routinemäßig durchgeführter Kanalsanierungen hatte der Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main die Erneuerungsbedürftigkeit der Sinkkästen und Sinkkastenleitungen in der Buchhügelallee festgestellt. Die im Antragstenor genannte Maßnahme wurde in der Zeit vom 29.04.2013 bis 18.12.2013 durchgeführt, dabei wurden durch den ESO auch alle 11 Sinkkästen des o. g. Straßenabschnitts sowie deren Anschlußleitungen erneuert.
Die Erneuerung der Straßenentwässerung löst für die Anlieger der Buchhügelallee im o. g. Abschnitt gem. § 11 Abs. 3 des Hess. Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) in Verbindung mit der Offenbacher Satzung über die Erhebung von Straßenbeiträgen (StrBS) die Beitragspflicht aus.
Die Fahrbahn der Buchhügelallee dient im o. g. Abschnitt im Wesentlichen dem innerörtlichen Durchgangsverkehr. Die Gehwege incl. Parkflächen und Begleitgrün dienen im Wesentlichen der Erschließung der angrenzenden oder der durch eine Zuwegung mit ihr verbundenen Grundstücke. Daher sind die Fahrbahn der Buchhügelallee von Erlenbruchstraße bis Hessenring gem. § 4 Abs. 2 j) Ziffer 3 StrBS als überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienend einzustufen, die Gehwege inkl. Parkflächen und Begleitgrün als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend einzustufen.
Finanzielle Auswirkungen:
|
€ (gerundet) |
Gesamtkosten der Maßnahme |
26.755,00 |
./. nicht beitragsfähige Kosten |
0,00 |
= beitragsfähige Kosten |
26.755,00 |
./. Stadtanteil 40 % gem. §45 Abs. 2 j) Ziffer 3 StrBS |
10.702,00 |
= Umlagefähige Kosten |
16.053,00 |
./. städtische Grundstücke, Eckgrundstücksvergünstigung |
2.848,00 |
= Rückflüsse |
13.205,00 |
Kreditmarktmittel |
13.550,00 |
Die Anpassung des Haushaltsansatzes erfolgt über den Nachtragshaushalt 2019.
Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.
* redaktionell geändert