Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0633Ausgegeben am 08.08.2019
Eing. Dat. 30.07.2019
Stärkung der Aufsichtsräte der Kommunalen Gesellschaften
Antrag der SPD vom 30.07.2019
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt:
Die Satzungen der bestehenden direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Offenbach am Main zu überprüfen und - wenn noch nicht erfolgt - an die im Stadtverordnetenbeschluss 2011-16/DS-I(A)0648 beschlossene Mustersatzung
anzupassen. Diese sind der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss 2011-16/DS-I(A)0648
(Anlage 1) eine Mustersatzung für die Gesellschaftsverträge der direkten und
indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Offenbach beschlossen.
In dieser Mustersatzung wurde unter anderem die Stärkung der Aufsichtsräte in § 15 ‚Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Aufsichtsrates‘ dadurch festgeschrieben, dass die zu der Entscheidung der Gesellschafterversammlung hinsichtlich der
Besetzung der Geschäftsführung eine Beschlussempfehlung abgeben können.
Im nachfolgenden Beschluss 2011-16/DS-I(A)0649 wurden die Gesellschaftsverträge der GBM Service GmbH Offenbach und der OPG Offenbacher
Projektentwicklungsgesellschaft mbH entsprechend angepasst.
Eine weitere Anpassung der Gesellschaftsverträge erfolgte hierauf nicht mehr. Dies möchte die antragstellende Fraktion nachholen.