Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. Juni 2020

 

 

 

 

 

TOP 18
Dreieichpark, Sanierung Spielplatz mit Wasserspielanlage, 1. Bauabschnitt
hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-185 (Dez. IV, Amt 60) vom 29.04.2020,
2016-21/DS-I(A)0785
Ergänzungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 18.06.2020,
2016-21/DS-I(A)0785/1

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0785, 2016-21/DS-I(A)0785/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.       Der Sanierung des Wasserspielplatzes, nach der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro Ulrike Stockert, Landschaftsarchitekten, Gutenbergstraße 24, 63165 Mühlheim, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 280.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

Im Rahmen der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme wird eine Trinkwasser-Abgabestelle („Trinkwasserspender/ Trinkwasserbrunnen“) im Umfeld des Spielplatzes installiert. Hierbei soll geprüft werden, in wie weit dies in Kooperation mit dem ZWO erfolgen kann.

 

2.         Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 13010100.6165001160 „Instandhaltung Park- und Gartenanlagen", PN V9012 und 13010100.6120000060 „Allgemeine Planungsleistungen wie folgt bereitgestellt:

 

13010100.6165001160:

Haushaltsmittel bis 2019:                                                       235.000,00 €
(davon erfolgte Rückstellungen 235.000,00 €)

 

13010100.6120000060:

 

Haushaltsmittel bis 2019:                                                         45.000,00 €

(davon erfolgte Rückstellungen 45.000,00 €)


Gesamt:                                                                                     280.000,00 €

 

 

 

3.       Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

         

Zuwendung Land - „Zukunft Stadtgrün“,

Produktkonto 09010600.5421000160:                                196.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                       84.000,00 €

Gesamt:                                                                                     280.000,00 €

 

4.       Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 27.758,59 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

Die Unterhaltungskosten in Höhe von 20.862,19 € (Pflegeleistung und Unterhaltung ESO), die Bestandteil der o. g. Folgekosten sind, erhöhen sich von 20.262,19 € um 600,00 € auf 20.862,19 €.

 

5.       Der Vergabe des dritten Teilauftrags von Architektenleistungen für die Leistungsphasen 5 (anteilig) - 9 gemäß „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) an das Büro Stockert, Landschaftsarchitekten, Gutenbergstraße 24, 63165 Mühlheim, zum nachgeprüften Angebotspreis von 28.920,97 € sowie der Anpassung der Kosten für die Leistungsphasen 3 - 5 (anteilig) zum nachgeprüften Angebotspreis von 11.764,46 €, wird zugestimmt.

 

Die Gesamtvergabesumme erhöht sich damit:

 

Von:      (LP 1, 2)                                                   4.138,92 €

Um:       (LP 3 - 5 (anteilig))                               11.764,46 €

              (LP 5 (anteilig) - 9)                               28.920,97 €

Auf:                                                                       44.824,36 €

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2016-21/DS-I(A)0785/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Im Rahmen der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme („Dreieichpark, Sanierung Spielplatz mit Wasserspielanlage, 1. Bauabschnitt“) wird eine Trinkwasser-Abgabestelle („Trinkwasserspender/ Trinkwasserbrunnen“) im Umfeld des Spielplatzes installiert. Hierbei soll geprüft werden, in wie weit dies in Kooperation mit dem ZWO erfolgen kann.

 

 

2016-21/DS-I(A)0785

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.        Der Sanierung des Wasserspielplatzes, nach der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro Ulrike Stockert, Landschaftsarchitekten, Gutenbergstraße 24, 63165 Mühlheim, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 280.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

 

2.        Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 13010100.6165001160 „Instandhaltung Park- und Gartenanlagen", PN V9012 und 13010100.6120000060 „Allgemeine Planungsleistungen wie folgt bereitgestellt:

 

13010100.6165001160:

Haushaltsmittel bis 2019:                                                              235.000,00 €
(davon erfolgte Rückstellungen 235.000,00 €)

 

13010100.6120000060:

 

Haushaltsmittel bis 2019:                                                                45.000,00 €

(davon erfolgte Rückstellungen 45.000,00 €)


Gesamt:                                                                                       280.000,00 €

 

3.        Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

         

Zuwendung Land - „Zukunft Stadtgrün“,

Produktkonto 09010600.5421000160:                                             196.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                           84.000,00 €

Gesamt:                                                                                       280.000,00 €

 

4.        Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 27.758,59 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

Die Unterhaltungskosten in Höhe von 20.862,19 € (Pflegeleistung und Unterhaltung ESO), die Bestandteil der o. g. Folgekosten sind, erhöhen sich von 20.262,19 € um 600,00 € auf 20.862,19 €.

 

5.        Der Vergabe des dritten Teilauftrags von Architektenleistungen für die Leistungsphasen 5 (anteilig) - 9 gemäß „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) an das Büro Stockert, Landschaftsarchitekten, Gutenbergstraße 24, 63165 Mühlheim, zum nachgeprüften Angebotspreis von 28.920,97 € sowie der Anpassung der Kosten für die Leistungsphasen 3 - 5 (anteilig) zum nachgeprüften Angebotspreis von 11.764,46 €, wird zugestimmt.

 

Die Gesamtvergabesumme erhöht sich damit:

 

Von:         (LP 1, 2)                                                       4.138,92 €

Um:          (LP 3 - 5 (anteilig))                                       11.764,46 €

                (LP 5 (anteilig) - 9)                                       28.920,97 €

Auf:                                                                            44.824,36 €

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung