Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0213Ausgegeben am 13.01.2022

Eing. Dat. 13.01.2022

 

 

Wahl der Kommissionsmitglieder für die Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung vom 01.04.2021 bis 31.03.2026

hier: Nachmeldung für die Kommission zur gesellschaftlichen Gleichstellung der Frau

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-018 (Dez. I, Amt 10.1) vom 12.01.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle die aufgeführte Nachmeldung der Evangelischen Kirche in Frankfurt und Offenbach zur Wahl der sachkundigen Einwohnerinnen der Kommission zur gesellschaftlichen Gleichstellung der Frau beschließen.

 

 

Begründung:

 

Mit der Magistratsvorlage 2021-194, die in der Sitzung des Magistrats am 23.06.2021 behandelt und anschließend an die Stadtverordnetenversammlung weitergeleitet wurde, wurden die sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen für die verschiedenen Kommissionen der Stadt Offenbach a. M. vorgeschlagen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Drucksache 2021-26 / DS-I(A)0057 am 15. Juli 2021 über die Wahlvorschläge abgestimmt und diese per Akklamation einstimmig gewählt.

 

In einem Brief, datiert vom 22. Dezember 2021, schlägt der Stadtdekan der Evangelischen Kirche in Frankfurt und Offenbach, Herr Pfarrer Dr. Achim Knecht, zwei Frauen vor, die künftig das Evangelische Stadtdekanat in der Kommission zur gesellschaftlichen Gleichstellung der Frau vertreten sollen.
Zum ursprünglichen Stichtag der Nennung im Frühjahr 2021 konnte das Evangelische Stadtdekan keine Vertreterinnen benennen.
Als Mitglied wird Frau Sabine Hasenbach-Jaenisch vorgeschlagen, als Nachrückerin Frau Ingrid Wagner.

 

Bis zur Ernennung nach der Wahl in der Stadtverordnetenversammlung können Frau Hasenbach-Jaenisch oder ihre Vertretung lediglich als Gast, d.h. ohne Stimmrecht, an Sitzungen der Kommission zur gesellschaftlichen Gleichstellung der Frau teilnehmen. Die Geschäftsstelle der Kommission ist entsprechend informiert worden.

 

Die Vorlage wird im Rahmen des Nachtrags *(in den Magistrat) eingebracht, um den ersten Sitzungstermin der Stadtverordnetenversammlung für die Nachmeldung nutzen zu können.

 

* redaktionell geändert

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.