Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0259Ausgegeben am 25.04.2022

Eing. Dat. 21.04.2022

 

 

 

 

 

Ersatzbeschaffung eines Staffellöschfahrzeuges (StLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Offenbach am Main

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-118 (Dez. I, Amt 37) vom 20.04.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Beschaffung eines Staffellöschfahrzeuges StLF 20 nach Technischer Richtlinie Hessen (TRH-StLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr Offenbach am Main–Waldheim mit Gesamtkosten in Höhe von 400.000,00 € (brutto) wird zugestimmt.

 

2.  Die erforderlichen Mittel in Höhe von 400.000,00 € stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2023 auf dem Produktkonto 2030100.0810000037 „Fuhrpark“ unter der Investitionsnummer 0203010800371601 „Technik“ über eine Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung.

 

3.  Für die Beschaffung wurde beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport bereits ein Förderantrag gemäß der aktuellen Hessischen Brandschutzförderrichtlinie (BSFRL) gestellt. Bei einer zu erwarteten Förderung in Höhe des Regelprozentsatzes kann die Stadt Offenbach von dem zuwendungsfähigen Höchstbetrag ggf. noch ca. 73.500,- € an Fördermitteln als Zuwendung bekommen.

 

 

Begründung:

 

Bei der Freiwilligen Feuerwehr Offenbach - Waldheim wird neben einem Hilfeleistungslöschfahrzeug 10 (HLF 10) derzeit noch ein zweites Löschfahrzeug vorgehalten. Dieses Löschgruppenfahrzeug LF 20/16 ist Baujahr 1993 und somit bereits 29 Jahre alt. Das Fahrzeug wurde vorher seit seiner Indienststellung in Offenbach zunächst zahlreiche Jahre im Löschzug der Berufsfeuerwehr gefahren. Aufgrund seines Alters, mit der dazugehörenden Ersatzteilproblematik, gilt es dieses Fahrzeug nun dauerhaft zu ersetzen.

 

Hierfür ist als Ersatzbeschaffung im aktuellen B&E-Plan der Feuerwehr Offenbach zunächst ein Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10) vorgesehen. Da für dieses Fahrzeug jedoch die Personalvorhaltung bei der FF Waldheim aufgrund der für eine Förderung durch das Land Hessen vorgegebenen „doppelten Besatzungsstärke“ einer Löschgruppe (9 Funktionen) nicht ausreicht, wurde auf ein Staffellöschfahrzeug 20 ausgewichen, da hier mit der Regel-Besatzung von einer Staffel (6 Funktionen) die Vorgaben zu einer Förderung erfüllt werden können. Das Staffellöschfahrzeug StLF 20 hat quasi den gleichen Einsatzwert wie das derzeitige Bestandsfahrzeug (LF 20/16), so dass der Ausstattungsstandard der FF Waldheim mit dieser Beschaffung durchaus gehalten bzw. eher sogar verbessert werden wird.

 

Die notwendige Ersatzbeschaffung sieht ein Fahrzeug vor, welches der aktuellen Technischen Richtlinie Hessen (TRH-StLF 20:2020) und den weiteren hierfür verbindlichen Normvorgaben entspricht. Die Ausstattung wird um zeitgemäße Elemente (z.B. Wärmebildkamera) ergänzt, bei deren finaler Festlegung die Kameraden der FF Waldheim entsprechend eingebunden werden.

 

Es soll ein zum Aufbau als Staffellöschfahrzeug geeignetes, handelsübliches Frontlenker-Fahrgestell mit Allradantrieb (Feuerwehrbaumuster) mit einer Gesamtmasse von maximal 16 Tonnen beschafft werden. Das Fahrzeug wird über einen konventionellen dieselmotorischen Antrieb verfügen und der aktuellsten Abgasnorm (EURO 6e) entsprechen. Alternative Antriebsvarianten sind für Feuerwehr-Nutzfahrzeuge derzeit am Markt nicht verfügbar, hier gibt es allenfalls allererste „Konzept-Studien“, welche noch sehr weit von einer notwendigen Gebrauchsreife für Feuerwehren entfernt sind.

 

Der feuerwehrtechnische Aufbau und die zugehörige Beladung sollen alle normativen Belange und sicherheitstechnischen Aspekte berücksichtigen, und gleichzeitig den einsatztaktischen Anforderungen der Feuerwehr Offenbach und eines schnellen und effektiven Einsatzhandelns gerecht werden.

 

Das Fahrzeug wird - wegen der beabsichtigten Förderung durch das HMdIS - konzeptionell streng nach der der zugehörigen Technischen Richtlinie aufgebaut werden, trotzdem werden grundsätzlich auch moderne und zukunftsfähige Systeme (gerade auch in einsatztaktischer Sicht) in die bestehende Planung mit integriert werden.

 

Die Ersatzbeschaffung des Satffellöschfahrzeuges wird gemäß den Vorgaben der Vergaberichtlinie der Stadt Offenbach am Main und in Abstimmung mit der Zentralen Vergabestelle europaweit in einem öffentlichen Verfahren in den üblichen Fachlosen (Fahrgestell und Feuerwehrtechnischer Aufbau) ausgeschrieben werden.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.