Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2022
TOP 5
Fortsetzung der Anpassung der Betriebskostenzuschüsse zur Förderung der Träger von Kindertageseinrichtungen für die Jahre 2021 bis 2023
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-377 (Dez. II, Amt 51) vom 16.11.2022,
2021-26/DS-I(A)0405
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Die Betriebskostenzuschüsse (BKZ) für Träger von Kindertagesstätten werden für die Jahre 2021 und 2022 auf Basis der jeweils fortgeschriebenen Tabellenwerte aus dem Jahr 2015 um jeweils 2% erhöht.
2. Die BKZ für Träger von Kindertagesstätten werden für das Jahr 2023 auf Basis der fortgeschriebenen Tabellenwerte einmalig um 4% erhöht.
3. Die Finanzierung erfolgt über die von der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellten Mittel bei Produktsachkonto 06010500.7124000451 - Zuschuss für laufende Maßnahmen für freie Träger von Kindertagesstätten – und bei Produktsachkonto 06010500.7125000051 – Zuschuss für laufende Maßnahmen des EKO.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 16.12.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung