Anlage 5
Übersicht Änderungen Wahlordnung des Seniorenrats
§ 4 (Wahlzeit, Dauer der Stimmabgabe) wird wie folgt geändert:
„1. Die Dauer der Amtszeit der gewählten Mitglieder dauert vier [bisher: fünf] Jahre und beginnt mit der konstituierenden Sitzung des Seniorenrates.“
Ziffer 2. bleibt unverändert.
„3. Der Wahltag ist der Tag, an dem bis 18:00 Uhr [bisher: 14 Uhr] spätestens die Wahlbriefe bei dem Magistrat der Stadt Offenbach – Wahlamt – eingegangen sein müssen. Am folgenden Tag [bisher: Im Anschluss] tritt der Wahlvorstand zusammen. Als Wahltag bestimmt die Wahlleiterin oder der Wahlleiter im Einvernehmen mit dem Seniorenrat einen Mittwoch im Oktober.“
Ziffer 4. bleibt unverändert.
§ 7 (Wahlvorschläge und Zulassung) wird wie folgt geändert:
Ziffern 1. – 3. bleiben unverändert.
„4. Die Wahlvorschläge von Bewerberinnen und Bewerbern, die in der vorgehenden Wahlperiode ununterbrochen im Seniorenrat vertreten waren, müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Wahlvorschläge anderer Bewerberinnen/Bewerber müssen von mindestens [bisher: zweimal] so viel Wahlberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein wie Vertreterinnen/Vertreter zu wählen sind. Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss.“