Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0505Ausgegeben am 27.04.2023
Eing. Dat. 27.04.2023
Instandsetzungen und Verbesserungsmaßnahmen an Schulen und Kitas in Anlehnung an die Mittelverwendung des Rahmendienstleistungsvertrags (RDLV) mit der GBM
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-115 (Dez. IV, Amt 60) vom 26.04.2023
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der GBM Service GmbH Offenbach werden in Anlehnung an die Mittelverwendung gemäß RDLV als Bauunterhaltungsbudget für die städtischen Schulen und Kitas die jährlichen Finanzmittel aus den unten angegebenen Produktkonten in Höhe von 2.059.000,00 € für das Jahr 2023 für die Schulen und 400.000,00 € für das Jahr 2023 für die Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt.
Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln können die in Abstimmung mit dem Referat Gebäudebetrieb und Instandhaltung, Bereich Hochbaumanagement, Amt für Planen und Bauen, festgelegten folgenden, wie auch weiteren noch abzustimmenden Projekte, umgesetzt werden:
Schulen:
a. Fassaden- und Fenstersanierung sowie Heizungserneuerung,
Friedrich-Ebert-Schule, Am Wiesengrund 43, 63075 Offenbach am Main
b. Trennvorhang Turnhalle, Grundschule Buchhügel,
Goerdelerstraße 131, 63071 Offenbach am Main
c. Schadstoffsanierung Decke Turnhalle, Grundschule Buchhügel, Goerdelerstraße 131, 63071 Offenbach am Main
d. Fenstersanierung, Eichendorffschule, Bleichstraße 8, 63065 Offenbach am Main (NORAH)
e. Fenstersanierung, Anne-Frank-Schule, Eberhard-von-Rochow-Straße 43, 63069 Offenbach am Main (NORAH)
f. Fenstersanierung, Goetheschule, Bernardstraße 70,
63067 Offenbach am Main (NORAH)
g. Toilettensanierung, Humboldtschule, Humboldtstraße 30,
63069 Offenbach am Main
h. Leibnizschule, Altbau, Neugestaltung (Entsiegelung) Schulhof, Parkstraße 1, 63067 Offenbach am Main
Kitas:
a) Hitzeschutzmaßnahmen an der Kindertagesstätte 5,
Frühlingsaustrasse 12 a, Offenbach am Main
2. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel stehen auf den folgenden Produktkonten zur Verfügung:
a. 03130100.6161000060 „Allgemeine Schulsanierungsmaßnahmen“ im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 775.000,00 €. Weiterhin sind noch Rückstellungen in Höhe von 6.595.459,32 € vorhanden, die u. a. für die o. g. Maßnahmen verwendet werden. Ein Beschluss hierüber ist bereits in den Vorjahren erfolgt.
b. 03010100.6179000060 „Maßnahmen des baul. Schallschutzes an Grundschulen“ (NORAH) im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 1.284.000,00 €. Weiterhin sind noch Rückstellungen in Höhe von 4.399.855,24 € vorhanden, die für die o. g. Maßnahmen verwendet werden. Ein Beschluss hierüber ist bereits im Vorjahr erfolgt.
c. 06010500.6161000060 „Allgemeine Sanierungsmaßnahmen in Kindertagesstätten“ im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 400.000,00 €. Weiterhin sind noch Rückstellungen in Höhe von 1.200.942,34 € vorhanden, die für die o. g. Maßnahmen verwendet werden. Ein Beschluss hierüber ist bereits in den Vorjahren erfolgt.
3. Die jährlich verfügbaren Haushaltsmittel werden durch das mittelverwaltende Amt für Planen und Bauen, nach Abruf durch die GBM, angewiesen und die Verwendung wird bis Juni des Folgejahrs durch die GBM in Form einer Auflistung dargestellt.
Begründung:
Die Durchführung von Maßnahmen ist im Rahmen des RDLV Bestandteil der Aufgaben der GBM Service GmbH Offenbach. Die hierfür vorhandenen Mittel wurden im Haushalt auf den Produktkonten 03130100.6161000060 „Allgemeine Schulsanierungsmaßnahmen“, 03010100.6179000060 „Maßnahmen des baul. Schallschutzes an Grundschulen“ (NORAH) sowie 06010500.6161000060 „Allgemeine Sanierungsmaßnahmen in Kindertagesstätten“ zur Verfügung gestellt.
Um die Maßnahmen zügig ausführen zu können, bietet es sich an, die Abwicklung in Anlehnung an den RDLV über die GBM Service GmbH Offenbach ausführen zu lassen. Da es sachlich und fachlich sinnvoll ist, die unter Punkt 1 aufgeführten Schulsanierungsmaßnahmen im Rahmen der Bauunterhaltung des RDLV umzusetzen, werden der GBM Service GmbH Offenbach die unter Punkt 2 genannten Mittel übertragen.
Anlage:
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.