Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22. Juni 2023
TOP 14
„Masterplan NOx“, Maßnahme „Planungsleistungen und Bauleistungen für den
Austausch Steuergeräte und Aufrüstung Detektion an Lichtsignalanlagen im Zuge
der Umsetzung des Masterplan NOx-Minderung - UVM 7 Verkehrsverflüssigung
(gemäß der Streckenzüge 1 - 6)“,
hier: Erweiterter Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-147 (Dez. II, Amt 82) vom 07.06.2023,
2021-26/DS-I(A)0518
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Stadtverordnetenbeschluss 2021-26/DS-I(A)0054 vom 15.07.2021 wird wie folgt angepasst: Der vom Amt für Mobilität erstellten, um die Kosten für provisorische Lichtsignalanlagen sowie Tiefbau- und Instandsetzungsarbeiten ergänzten und vom Revisionsamt geprüften Kostenermittlung wird zugestimmt. Damit erhöhen sich die Projektkosten von bisher 3.625.000 € um 575.000,00 € auf insgesamt 4.200.000,00 €.
2. Die erforderlichen Mittel stehen auf dem Produktkonto 12010100.0960000082 „Masterplan NOx – Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“, Investitionsnummer 1201010900822204, PN 1023 zur Verfügung:
Haushaltsmittel 2020 und früher: 3.625.000,00 €
Haushaltsmittel 2023: 575.000,00 €
Gesamt: 4.200.000,00 €
Die Erhöhung der Gesamtprojektkosten von 3.625.000,00 € auf 4.200.000,00 € erfolgt über die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf dem Produktkonto 12010100.0960000082 „Masterplan NOx – Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“, Investitionsnummer 1201010900822204.
3. Die Finanzierung erfolgt anteilig aus Fördermitteln nach dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017 – 2022“, Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ und aus Kreditmarktmitteln und ist wie folgt vorgesehen:
Fördermittel nach Sofortprogramm „Saubere Luft 2017 – 2022“, Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“
Produktkonto 12010100.3600000082: 1.918.500,00 €
Kreditmarktmittel: 2.281.500,00 €
Gesamt: 4.200.000,00 €
Die Anlage (Kostenübersicht) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 26.06.2023
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung