Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0718Ausgegeben am 20.06.2024

Eing. Dat. 20.06.2024

 

 

 

 

 

Erneuerung von Straßeneinläufen (Sinkkästen) und deren Anschlussleitungen

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-226 (Dez. IV, Amt 60) vom 19.06.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Der Erneuerung von Straßeneinläufen (Sinkkästen) und deren Anschlussleitungen, nach der vom Eigenbetrieb der Stadt Offenbach - Kommunale Dienstleistung - erstellten Angebotsauflistung vom 07.03.2024, abschließend mit 230.367,71 €, wird zugestimmt.

 

2.         Die Beauftragung erfolgt an den Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main -Kommunale Dienstleistungen.

 

3.         Die erforderlichen Mittel stehen auf dem Produktkonto 12010100.0952003760, Investitionsnummer 1201010900601210, Erneuerung von Sinkkästen und Leitungen (12.01.01), wie folgt bereit:

Haushaltsmittel 2023 und früher:                           230.367,71 €
Gesamt:                                                                      230.367,71 €

 

4.      Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Kreditmarktmittel                                                       230.367,71 €

Gesamt:                                                                      230.367,71 €

 

 

Begründung:

 

Der Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main - Kommunale Dienstleistungen - legt im Zuge der Befahrung von Kanälen und Sinkkästen jährlich eine Auflistung der wichtigsten zu erneuernden Straßeneinläufe in einem Maßnahmenkatalog (Anlage 1) vor. Die Straßeneinläufe sind Bestandteil der Straße, da sie der Straßenentwässerung dienen, und sind im Bedarfsfall deshalb von der Stadt zu erneuern.

 

Die Sinkkastensanierungsmaßnahmen für das Jahr 2024 des Eigenbetriebs der Stadt Offenbach am Main - Kommunale Dienstleistungen - sind nach Straßen aufgelistet.

 

Die Auflistung basiert auf Angaben des Eigenbetriebs der Stadt Offenbach am Main - Kommunale Dienstleistungen - und ist gegliedert nach Straßen mit der Angabe der Bauleistungen, Ingenieurkosten und TV-Befahrungen inklusive deren Auswertungen.

 

Gemäß der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main in Verbindung mit § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG Hessen) entsteht für den Um- und Ausbau der in der Baulast der Stadt liegenden öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen) eine Straßenbeitragspflicht. Hierzu zählt auch die Erneuerung der Straßeneinläufe (Sinkkästen) und deren Anschlussleitungen, soweit diese über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgeht. Die Straßenbeiträge werden von den Grundstückseigentümern erhoben, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der jeweiligen Verkehrsanlage und der Erneuerung der dortigen Straßenentwässerung besondere Vorteile entstehen. Inwieweit die Voraussetzungen für eine Beitragserhebung erfüllt sind, kann erst im Zuge der Durchführung der Maßnahme abschließend festgestellt werden. Nach dem jetzigen Stand löst keine der in der Anlage aufgeführten Erneuerungsmaßnahmen eine Straßenbeitragspflicht aus.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahmen erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

Anlagen:

1. Anmeldung Erneuerung sowie Neubau von Straßeneinläufen (Sinkkästen) 2024

2. Klimarelevanzprüfung

 

 

Hinweis: Antrag und Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.