Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 03.02.2005
14. Offenbach gegen mehr Fluglärm: Kein Anspruch ohne Einspruch
Antrag SPD, B´90/Grüne, FWG und FDP vom 20.1.2005, DS I (A) 802
Az: 000-0002-01/0505#0665/2005
Änderungsantrag CDU vom 02.02.2005, DS I (A) 802/1
Az:000-0002-01/0505#0672/2005
Beschlusslage:
DS I (A) 802
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die gemeinsame Initiative der
Stadt Offenbach, des BUND, des Instituts zur Abwehr von Gesundheits-
gefahren durch Lärm sowie des Aktionsbündnisses gegen den Flughafen-
ausbau in Offenbach zur Information über Einspruchsmöglichkeiten gegen
den geplanten Flughafenausbau.
2. Die Stadtverordnetenversammlung fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf,
Einspruch gegen die Planfeststellung zum Ausbau des Frankfurter
Flughafens zu erheben.
3. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Fraport-AG auf, bei der
Quantifizierung der Lärmbelastung Offenbachs bei der Berechnungs-
grundlage des Mediationsverfahrens zu bleiben und nicht die Belastung
Offenbachs durch eine Änderung der Berechnungsgrundlage herunter-
zurechnen.
4. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest: Das technische System verfügt
über eine Sättigungskapazität von mindestens 900.000 Flugbewegungen pro
Jahr. Tatsächlich eingestellt werden von Fraport in den Planfeststellungs-
unterlagen jedoch nur 660.000 Flugbewegungen pro Jahr. Es ist zu
befürchten, dass diese zusätzlichen möglichen und nicht bewerteten
mindestens 240.000 Flugbewegungen pro Jahr später ohne Beteiligung der
Betroffenen realisiert werden und zusätzliche Belastungen hervorrufen.
5. Die Stadtverordnetenversammlung sieht unabhängig von allen Ausbau-
planungen ein generelles Nachtflugverbot zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr
ohne Ausnahmen für den gesamten Flughafen als dringend notwendig an.
6. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest: Nach Auffassung von Fraport
sind Landungen des Großraumflugzeuges A 380 derzeit nur auf der
nördlichen Start- und Landebahn des Parallelbahnsystems zulässig und zwar
ausschließlich auf dieser Bahn. Trotzdem stellt Fraport im vorliegenden
Planfeststellungsantrag keine Landungen des Großraumflugzeuges A 380
auf dieser Bahn ein. Da das Flugzeug nach Auffassung der Fraport nur auf
dieser Bahn verkehren kann, wird dies zu einer dritten Einflugschneise über
Offenbach und damit zu zusätzlicher Fluglärmbelastung Offenbachs führen.
Die Stadt Offenbach teilt nicht die Auffassung der Fraport, dass Landungen
auf dieser Bahn derzeit zulässig sind.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 802/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Ziffer 1. wird wie nachstehend ergänzt:
„Der Magistrat wird aufgefordert, in den Medien ausschließlich zutreffende Informationen und Aufklärungen zu veröffentlichen, Fehlveröffentlichungen sind unverzüglich zu korrigieren.“
Ziffer 2. erhält folgenden Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, die Auswirkungen des in Rede stehenden Vorhabens auf die zur Zeit überflogenen Stadtgebiete Bieber, Buchhügel, Tempelsee, Lauterborn unter besonderer Berücksichtigung des Nachtflugverbotes im Hinblick auf Ent- und Belastungen zu prüfen, zu bewerten und der Stadtverordnetenversammlung binnen 14 Tagen nach Beschlussfassung über das Ergebnis zu berichten.“
Ziffer 3. erhält folgenden Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung fordert das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung als Genehmigungsbehörde auf, ........“
Ziffer 4. erhält folgenden Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung fordert das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung auf, im Genehmigungsverfahren die Zahl der jährlichen Flugbewegungen auf 660.000 zu begrenzen“.
Ziffer 6. erhält folgenden Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung fordert alle Beteiligten auf, den Betrieb des Flughafens so einzurichten, dass die Stadt Offenbach durch die Überflüge des Großraumflugzeuges A380 nicht zusätzlich belastet wird“.
DS I (A) 802
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die gemeinsame Initiative der
Stadt Offenbach, des BUND, des Instituts zur Abwehr von Gesundheits-
gefahren durch Lärm sowie des Aktionsbündnisses gegen den Flughafen-
ausbau in Offenbach zur Information über Einspruchsmöglichkeiten gegen
den geplanten Flughafenausbau.
2. Die Stadtverordnetenversammlung fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf,
Einspruch gegen die Planfeststellung zum Ausbau des Frankfurter
Flughafens zu erheben.
3. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Fraport-AG auf, bei der
Quantifizierung der Lärmbelastung Offenbachs bei der Berechnungs-
grundlage des Mediationsverfahrens zu bleiben und nicht die Belastung
Offenbachs durch eine Änderung der Berechnungsgrundlage herunter-
zurechnen.
4. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest: Das technische System verfügt
über eine Sättigungskapazität von mindestens 900.000 Flugbewegungen pro
Jahr. Tatsächlich eingestellt werden von Fraport in den Planfeststellungs-
unterlagen jedoch nur 660.000 Flugbewegungen pro Jahr. Es ist zu
befürchten, dass diese zusätzlichen möglichen und nicht bewerteten
mindestens 240.000 Flugbewegungen pro Jahr später ohne Beteiligung der
Betroffenen realisiert werden und zusätzliche Belastungen hervorrufen.
5. Die Stadtverordnetenversammlung sieht unabhängig von allen Ausbau-
planungen ein generelles Nachtflugverbot zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr
ohne Ausnahmen für den gesamten Flughafen als dringend notwendig an.
6. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest: Nach Auffassung von Fraport
sind Landungen des Großraumflugzeuges A 380 derzeit nur auf der
nördlichen Start- und Landebahn des Parallelbahnsystems zulässig und zwar
ausschließlich auf dieser Bahn. Trotzdem stellt Fraport im vorliegenden
Planfeststellungsantrag keine Landungen des Großraumflugzeuges A 380
auf dieser Bahn ein. Da das Flugzeug nach Auffassung der Fraport nur auf
dieser Bahn verkehren kann, wird dies zu einer dritten Einflugschneise über
Offenbach und damit zu zusätzlicher Fluglärmbelastung Offenbachs führen.
Die Stadt Offenbach teilt nicht die Auffassung der Fraport, dass Landungen
auf dieser Bahn derzeit zulässig sind.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 04.02.2005
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung