Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 26.10.2005
Eing. Dat. 20.10.2005
Nr. 901
Dez.: I (Amt 20)
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 und Entlastung des Magistrats
Antrag Magistratsvorlage Nr. 389/05 vom 19.10.2005, DS I (A) 901
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Bei der nachfolgenden Haushaltsposition wird nachträglich den überplanmäßigen
Ausgaben zugestimmt:
a) 92000.89020
Amt 20;
Abwicklung der Vorjahre 2,45 €
2. Die Jahresrechnung 2003 der Stadt Offenbach wird beschlossen.
3. Dem Magistrat wird für das Rechnungsjahr 2003 Entlastung erteilt.
Begründung:
Zu 1 a)
Im Nachtragshaushalt wurde der Planansatz von 181.583.650 € um 19.510.120 € auf 162.073.530 € gekürzt. Die Gesamtausgaben betrugen jedoch 162.073.532,45 €, so dass 2,45 € ungedeckt waren.
Zu 2.
Die Jahresrechnung 2003 schließt mit einem Gesamtfehlbetrag von 194.185.094,88 € ab. Hierin enthalten sind die Altfehlbeträge in Höhe von 162.073.532,45 €, so dass ein periodischer Fehlbetrag von 32.111.562,43 € entstand. Der in der Nachtragshaushaltssatzung 2003 ausgewiesene periodenechte Fehlbetrag betrug 55.324.180 €.
Die immer noch ungünstige finanzielle Entwicklung in Offenbach hat, wie auch in den vergangenen Jahren, folgende Gründe:
- Hohes Niveau bei den Sozialausgaben (Bevölkerungsstruktur)
- Hohe Schuldendienstleistungen infolge der angelaufenen Fehlbeträge
- Von Bund und Land übertragene Aufgaben ohne Bereitstellung der Finanzmittel
Alle wesentlichen Fakten und Zahlen sind im Schlußbericht zur Jahresrechnung 2003 erläutert.
Der Vermögenshaushalt schließt in der Haushaltssatzung und im Rechnungsergebnis ausgeglichen ab.
Für den Baufortschritt, u.a. im Bereich Schulen, war es wiederum erforderlich, verhältnismäßig hohe Ausgabenreste im Vermögenshaushalt zu übertragen. Sie belaufen sich auf 16.471.655,39 €.
Die Nettoverschuldung der Stadt Offenbach einschließlich Städt. Kliniken und Eigenbetriebe hat sich im Jahre 2003 von 297,3 Mio € auf 314,6 Mio € erhöht.
Die Zuführungen zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind im Schlußbericht erläutert und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Zu 3.
Das Revisionsamt, dessen Schlußbericht über die Jahresrechnung 2003 dem Büro des Stadtverordnetenvorstehers, den Büros der Fraktionen und den Mitgliedern des Finanzausschusses vorliegt, stellt zur Jahresrechnung 2003 abschließend fest:
„1. Es kann bestätigt werden, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen im
Wesentlichen recht- und ordnungsmäßig gearbeitet und das Gebot der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet hat.
2. Die im Hj. 2003 geleisteten Ausgaben halten sich im Rahmen des
Haushaltsplanes bzw. der Beschlüsse der StvV.
3. Zur Beachtung bei der künftigen Haushaltsführung verweisen wir auf die im
Bericht enthaltenen Feststellungen und Anregungen. Nach unserer pflichtmäßigen
Prüfung aufgrund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen der Kämmerei
und der Stadtkasse sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen
die Buchführung und der Jahresabschluss 2003 den gesetzlichen Vorschriften. Es
ergaben sich keine wesentlichen Beanstandungen, die einer Entlastung
entgegenstehen. Über die Entlastung des Magistrats für die Jahresrechnung 2003
gemäß § 114 HGO kann die Stadtverordnetenversammlung nunmehr
entscheiden.“
Anlage Rechnungsabschluss
Verteiler:
14 x HFB
7 x Fraktionen
2 x Büro